Rechtsprechung
| BGH, 04.12.1975 - VII ZB 13/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden eines Rechtsanwaltes - Zulässigkeit der Überlassung der Berechnung von Fristen an das Büropersonal durch einen Rechtsanwalt und Umfang von dessen Kontrollpflicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 442
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZB 13/75
Voraussetzung ist jedoch, daß er von der Eignung des jeweiligen Angestellten für diese Aufgabe überzeugt sein darf und die genaue Erledigung dieser Arbeiten mindestens in angemessenen Zeitabständen überprüft (ständige Rechtsprechung vgl. u.a. BGHZ 43, 148, 150 ff; Senatsbeschluß vom 27. Februar 1975 - VII ZB 31/74 = VersR 1975, 614, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 27.02.1975 - VII ZB 31/74
Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Berufungsbegründung - Ablaufdatum - …
Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZB 13/75
Voraussetzung ist jedoch, daß er von der Eignung des jeweiligen Angestellten für diese Aufgabe überzeugt sein darf und die genaue Erledigung dieser Arbeiten mindestens in angemessenen Zeitabständen überprüft (ständige Rechtsprechung vgl. u.a. BGHZ 43, 148, 150 ff; Senatsbeschluß vom 27. Februar 1975 - VII ZB 31/74 = VersR 1975, 614, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 28.03.1990 - VIII ZB 7/90
Prozeßmandat - Verkehrsanwalt - Überwachungspflicht - Berufungsbegründungsfrist - …
Dieses Versehen ist der Klägerin nicht zuzurechnen, da ihr Prozeßbevollmächtigter die Berechnung und Überwachung der Berufungsbegründungsfrist seiner Angestellten H., die nach den von der Klägerin glaubhaft gemachten Angaben seit vielen Jahren in der Kanzlei tätig ist, sich hierbei als zuverlässig erwiesen hat sowie regelmäßig überprüft wird, überlassen durfte (st. Rspr. vgl. BGH Beschluß vom 4. Dezember 1975 - VII ZB 13/75 = VersR 1976, 442; BGH Beschluß vom 12. Juli 1983 - VI ZB 6/83 = VersR 1983, 988 f, jeweils m.w.Nachw.).
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