Rechtsprechung
| BGH, 23.09.1971 - VII ZB 15/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Langjährige Beschäftigung - Fehler - Versehen - Mißtrauen - Einzelfall - Anfängerin - Personal - Selbstständige Fristenbearbeitung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 1145
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62
Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung
Auszug aus BGH, 23.09.1971 - VII ZB 15/71
Ist sie aber, wie hier, rechtsirrtümlich durch Beschluß ergangen, so steht der Beklagten jedenfalls das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu (BGHZ 40, 265, 267) [BGH 18.11.1963 - VII ZR 182/62] . - BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 23.09.1971 - VII ZB 15/71
Die selbständige Bearbeitung der Fristen kann ein Rechtsanwalt seinem gut ausgebildeten und überwachten Personal überlassen, sofern nicht besondere Umstände im Einzelfall etwas anderes erfordern (BGHZ 43, 148). - BGH, 14.10.1970 - IV ZB 29/70
Ersetzen des Gedächtnisses des Anwalts durch die Eintragung der Fristen im …
Auszug aus BGH, 23.09.1971 - VII ZB 15/71
Aber selbst wenn das der Fall gewesen sein sollte, so brauchte er den Tag des Fristablaufs nicht im Kopf zu behalten, sondern durfte sich darauf verlassen, daß am letzten Fristtag angefragt wird, ob das Rechtsmittel eingelegt werden soll, wie das in den vergangenen Jahren gehandhabt wurde, ohne daß dabei - abgesehen von dem obengenannten Einzelfall - Fehler vorgekommen sind (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1970 - IV ZB 29/70 - = VersR 1971, 131).
- BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98
Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der …
Der Anwalt muß unter anderem dartun, daß und wie er sein Büropersonal überwacht (BGH, Beschl. v. 8. November 1967 - VIII ZB 38/67, VersR 1967, 1204, 1205; v. 23. September 1971 - VII ZB 15/71, VersR 1971, 1145, 1146; v. 2. Juli 1981 - III ZB 9/81, VersR 1981, 857, 858;… v. 12. Juni 1985 aaO;… Borgmann/Haug, Anwaltshaftung 3. Aufl. Kap. XIII Rdn. 37, 70 ff). - BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 654/80
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen …
Es gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels, daß das Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Rechtsmittelführer erkennen kann (BGHZ 21, 168, 170; BGH VersR 1971, 763; 1971, 1145; 1976, 492, 493). - BGH, 28.06.1973 - VII ZB 8/73
Fristenwesen - Fristberechnung - Berechnung der Rechtsmittelfrist - …
Nunmehr geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof dahin, daß - jedenfalls dann, wenn es sich um Routinesachen handelt, bei denen die Fristenberechnung keine Schwierigkeiten bereitet - der Rechtsanwalt die Berechnung der Fristen seinem geschulten Personal überlassen darf (BGHZ 43, 148; Beschlüsse vom 8. November 1967 - VIII ZB 38/67 - und vom 23. September 1971 - VII ZB 15/71 -). - BPatG, 08.06.2010 - 10 W (pat) 13/09 Deren Versagen wäre allerdings der Patentinhaberin nur dann nicht als eigenes Verschulden zuzurechnen, wenn - unbeschadet der von ihr glaubhaft gemachten Tatsache, dass es sich bei Frau L... um eine zuverlässige und qualifizierte Hilfs kraft handelte, der die Patentinhaberin Routinearbeiten nach Art der hier fraglichen Dateneingabe zur selbständigen Erledigung übertragne konnte - sie die Tätigkeit ihrer Hilfskraft zumindest stichprobenartig überprüft hätte (vgl. BHG VersR 1971, 1145; 1994, 369, 370; BGH MDR 1988, 479;… Schulte a. a. O., § 123 Rn. 89).
- BGH, 13.04.1983 - IVb ZB 24/83 Die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsanwalt die Fristenkontrolle hiernach seinem gut überwachten Personal überlassen kann, hat der Bundesgerichtshof - etwa - bejaht bei einer allgemein sorgfältig arbeitenden langjährigen Anwaltssekretärin (VersR 1982, 67, 68), einer lange Jahre als Anwaltsgehilfin tätigen Angestellten (VersR 1976, 732), einer schon sechs Jahre lang beschäftigten und sonst zuverlässigen Büroangestellten (VersR 1971, 1145) sowie einer über zehn Jahre erprobten und bewährten, wiederholt als Vertreterin des Bürovorstehers eingesetzten Kraft (VersR 1977, 425).
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