Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1972 - VII ZB 15/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwaltspflicht - Organisationspflicht des Anwalts - Fristenwesen - Plötzliche Verhinderung - Ordnungsgemäße Bearbeitung - Fristsachen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 278
Wird zitiert von ...
- BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unzulässigkeit der Revision - …
Von einem Prozeßbevollmächtigten iS des SGG § 166 ist regelmäßig zu verlangen, daß er im Hinblick auf die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlicher Verhinderung trifft und sein Büro allgemein anweist, für eine ausreichende Vertretung zu sorgen (Anschluß an BGH 30.04.1958 IV ZB 89/58 = NJW 1958, 995 BGH 11.01.1961 IV ZB 405/60 = VersR 1961, 310, BGH 21.12.1972 VII ZB 15/72 = VersR 1973, 278, BGH 10.01.1973 IV ZB 92/72 = VersR 1973, 317).Von einem Rechtsanwalt ist nämlich zu verlangen, daß er im Hinblick auf die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlich eintretender Arbeitsunfähigkeit trifft und sein Büro allgemein anweist, in Fällen seiner plötzlichen Verhinderung, insbesondere durch Krankheit, für eine ausreichende Vertretung zu sorgen (BGH, Beschluß vom 30. April 1958 - IV ZB 89/58 - NJW 1958, 995; Beschluß vom 11. Januar 1961 - IV ZB 405/60 - VersR 1961, 310; Beschluß vom 21. Dezember 1972 - VII ZB 15/72 - VersR 1973, 278).
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