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| BGH, 07.11.1960 - VII ZB 16/60 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.09.1959 - VII ZB 9/59
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Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZB 16/60
Während dieses Zeitraumes müssen auch die Tatsachen vorgebracht werden, aus denen sich die Innehaltung der Frist ergeben soll (Beschl. des Sen. NJW 1959, 2063). - BGH, 15.02.1960 - VII ZB 5/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZB 16/60
Es fehlt an jeder Behauptung, geschweige denn Glaubhaftmachung, daß er die zur Sicherung der Fristwahrung erforderlichen Aktenvermerke und Eintragungen veranlaßt hat (vgl. hierzu Beschl.d. Sen. vom 15. Februar 1960 VII ZB 5/60 = VersR 1960, 406).
- BGH, 14.07.1966 - IV ZB 172/66
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Da er den die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Sachverhalt darzutun und glaubhaft zu machen hat, muß deshalb davon ausgegangen werden, daß die Prozeßbevollmächtigten eine derartige Anordnung nicht getroffen haben (…Beschluß vom 15. Februar 1960 a.a.O.; BGH, Beschluß vom 7. November 1960, VII ZB 16/60, VersR 1960 1118).
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