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| BGH, 13.07.1978 - VII ZB 16/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufungsbegründungsfrist - Organisation des Büros - Gewähr der Fristkontrolle
Papierfundstellen
- VersR 1978, 1116
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 27.10.1994 - 2 AZB 28/94
Wiedereinsetzung - Organisationsverschulden des Anwalts
Unter solchen Umständen beruht die Fristversäumung auf einem Organisationsverschulden des Anwalts, wenn die einzutragende Frist - wie hier - lediglich auf einem losen Zettel oder auf dem Stenoblock festgehalten wird, ohne daß zugleich durch eine allgemeine Anweisung oder sonstige Vorkehrungen gewährleistet ist, daß die Fristeintragung sofort vor anderen Arbeiten erfolgt (…vgl. BGH Beschluß vom 10. Oktober 1991, aaO;… Beschluß vom 23. April 1980, aaO; Beschluß vom 13. Juli 1978 - VII ZB 16/78 - VersR 1978, 1116). - BGH, 09.07.1985 - VI ZB 10/85
Organisationspflicht des Anwalts - Fristwahrende Schriftsätze - Fristenkalender - …
Ein loser Zettel ist zur Fristenkontrolle nicht geeignet (vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. Juli 1978 - VII ZB 16/78 - VersR 1978, 1116). - BGH, 19.03.1998 - IX ZB 3/98
Anforderungen an die Organisation der Führung des Fristenbuchs
Es ist aber schon nicht dargetan, ob der Zettel mit der Akte verbunden war (zum Erfordernis vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juli 1978 - VII ZB 16/78, VersR 1978, 1116) oder lose beilag. - BGH, 23.06.1981 - VI ZB 40/80
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der …
Ob der dazu notwendige Fristenkalender geführt und die Notierung der Fristen durch geeignete Maßnahmen überwacht wurden, ist ebenso offen geblieben wie die Frage, wie es - falls entsprechende Anordnungen getroffen gewesen sein sollten - dazu kommen konnte, daß eine rechtzeitige Aktenvorlage unterblieb, die zu einem Bemerken des Versehens der Angestellten geführt hätte (vgl. hierzu BGH-Beschl. v. 13. Juli 1978 - VII ZB 16/78 = VersR 1978, 1116).
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