Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1988 - VII ZB 16/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - Eigenes Verschulden bei Fristversäumung wegen Urlaubsabwesenheit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.03.1982 - VII ZB 23/81
Pflichten der der Entscheidung eines geführten Rechtsstreits entgegensehenden …
Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZB 16/88
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß eine Partei vor einer zeitweiligen Ortsabwesenheit durch zumutbare Maßnahmen dafür sorgen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen sei, eingehalten werden können (vgl. Beschlüsse vom 10. Oktober 1985 - I ZB 3/85 - VersR 1986, 41 und vom 25. März 1982 - VII ZB 23/81 - VersR 1982, 652, 653 m.w.N.;… Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 233 Rdn. 23 Stichwort: "Abwesenheit" m.w.N.). - BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
Terminladung - Urlaubsantritt - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist
Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZB 16/88
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist dem Betroffenen die Wiedereinsetzung jedoch zu versagen, wenn er die Fristversäumung verschuldet hat, wenn er beispielsweise die bei einer Ersatzzustellung bei der Post niedergelegte Sendung nicht oder verspätet abgeholt hat (vgl. die Nachweise im Urteil des BGH vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 = VersR 1977, 1098, 1099). - BGH, 10.10.1985 - I ZB 3/85
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Ablaufs der Berufungsfrist …
Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZB 16/88
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß eine Partei vor einer zeitweiligen Ortsabwesenheit durch zumutbare Maßnahmen dafür sorgen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen sei, eingehalten werden können (vgl. Beschlüsse vom 10. Oktober 1985 - I ZB 3/85 - VersR 1986, 41 und vom 25. März 1982 - VII ZB 23/81 - VersR 1982, 652, 653 m.w.N.;… Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 233 Rdn. 23 Stichwort: "Abwesenheit" m.w.N.).
- BGH, 28.09.1989 - VII ZR 115/89
Freigabe einer Forderung durch Abtretung
Auch die Partei entschuldigt die Unkenntnis vom Fristbeginn nicht, wenn sie nicht durch zumutbare Maßnahmen für die Einhaltung prozessualer Fristen gesorgt hat, mit deren Ablauf zu rechnen war (vgl. BGH Beschlüsse vom 25. März 1982 - VII ZB 23/81 = VersR 1982, 652, 653; vom 10. Oktober 1985 - I ZB 3/85 = VersR 1986, 41 und vom 20. Oktober 1988 - VII ZB 16/88). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1999 - 16 A 5015/98
Ausbildungsförderung; Fristversäumnis; Vorübergehende Nichtnutzung der Wohnung
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