Rechtsprechung
| BGH, 19.01.1984 - VII ZB 18/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichteintragung einer Rechtsmittelfrist durch eine Rechtsanwaltsgehilfin als Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts bei der gerichtlichen Fristenkontrolle
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1984, 286
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.11.1984 - VII ZR 160/84
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei handschriftlichen Änderungen des …
Er hatte eine Fehlerquelle aufgedeckt und durfte deshalb nicht mehr auf die Einhaltung der allgemein gegebenen Anweisung vertrauen, sondern mußte vielmehr der Sicherung der Nachfrist seine besondere eigene Aufmerksamkeit widmen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 19. Januar 1984 - VII ZB 18/83 = VersR 1984, 286). - BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87
Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die …
In dieser Hinsicht liegt der Streitfall anders als der Sachverhalt in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1984 (VII ZB 18/83 - VersR 1984, 286), bei dem der Rechtsanwalt ein fehlerhaftes Abweichen seiner Gehilfin von allgemeinen Weisungen erkannt hatte und deshalb auch bei seiner späteren konkreten Weisung mit einem erneuten Versehen seiner Angestellten rechnen mußte. - BGH, 21.12.2006 - IX ZB 309/04
Anforderungen an die Büroorganisation bei unterlassener Notierung von Fristen
a) Das Berufungsgericht führt aus, angesichts des vorausgegangenen Fehlverhaltens habe den Kläger eine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Eintragung und Sicherung der Berufungsbegründungsfrist getroffen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 19. Januar 1984 - VII ZB 18/83, VersR 1984, 286).
- BGH, 19.03.1998 - IX ZB 3/98
Anforderungen an die Organisation der Führung des Fristenbuchs
Der Rechtsanwalt muß der Sicherung einer laufenden Frist besondere eigene Aufmerksamkeit widmen, wenn - für ihn erkennbar - die konkrete Gefahr besteht, daß eine Fristsache außer Kontrolle gerät (BGH, Beschl. v. 19. Januar 1984 - VII ZB 18/83, VersR 1984, 286; v. 27. Juni 1985 - III ZB 2/85, VersR 1985, 889). - KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Im übrigen ist ein eigenverantwortliches Tätigwerden des Anwalts immer dann geboten, wenn im Rahmen zulässiger Delegation Anlaß zur Überprüfung oder zu Zweifeln auftaucht (vgl. Feiber, a.a.O., § 233 Rn. 63 unter Hinweis auf BGH, VersR 1984, 286). - BGH, 27.06.1985 - VII ZB 15/84
Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückzahlung überzahlten Architektenhonorars - …
Es handelte sich um eine für sie offensichtliche Fehlerquelle, der sie besondere eigene Aufmerksamkeit zu widmen hatten (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Januar 1984 - VII ZB 18/83 = VersR 1984, 286; Senatsurt. v. 22. November 1984 - VII ZR 160/84 = VersR 1985, 451).
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