Rechtsprechung
| BGH, 23.10.1980 - VII ZB 19/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Pflicht der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur telefonischen Erkundigung über eine bereits erfolgte Zustellung beim Landgericht oder bei den früheren ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 79
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.02.1994 - VII ZB 25/93
Zugang des Berufungsmandats beim zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einen …
Er muß durch eine allgemeine Anweisung an sein Büropersonal sicherstellen, daß ihm Posteingänge gesondert vorgelegt werden (BGH, Beschluß vom 21. Februar 1974 - II ZB 13/73 = NJW 1974, 861; Beschluß vom 23. Oktober 1980 - VII ZB 19/80 = VersR 1981, 79; Beschluß vom 19. Januar 1989 - X ZB 22/88, in juris dokumentiert). - BFH, 10.08.1989 - X R 98/88
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Finanzamt
Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters gehört es, eingehende Fristenpost sorgfältig zu behandeln (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 23. Oktober 1980 VII ZB 19/80, Versicherungsrecht - VersR - 1981, 79).
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