Rechtsprechung
| BGH, 19.12.1974 - VII ZB 23/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Prozessbevollmächtigter - Fristkontrolle - Bürovorsteher - Fristablauf - Sorgfaltspflicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 422
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 45/68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 19.12.1974 - VII ZB 23/74
Der Prozeßbevollmächtigte, der die Fristenkontrolle zulässigerweise dem Bürovorsteher übertragen hat, muß sich nicht bei jeder Bearbeitung der Sache vergewissern, ob eine Frist abläuft (BGH NJW 1968, 2244 Nr. 7).Nur dann hätte er für die rechtzeitige Bearbeitung selbst Sorge tragen müssen (BGH NJW 1968, 2244 Nr. 7).
- BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 69/66
Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das …
Auszug aus BGH, 19.12.1974 - VII ZB 23/74
Infolgedessen ist auch - jedenfalls in der Regel - die Vorlage am Tage des Fristablaufs als rechtzeitig anzusehen (BGH NJW 1967, 2311, 2312). - BGH, 28.06.1973 - VII ZB 8/73
Fristenwesen - Fristberechnung - Berechnung der Rechtsmittelfrist - …
Auszug aus BGH, 19.12.1974 - VII ZB 23/74
Der langjährig erprobten und bewährten Bürovorsteherin durften sie jedenfalls in einer Routinesache wie der hier vorliegenden die Rechtsmittelfrist zur selbständigen Ermittlung und Überwachung Überlassen (Senatsbeschluß vom 28. Juni 1973 - VII ZB 8/73 - VersR 1973, 967).
- BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 103/85
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch einen Prozessbevollmächtigten
Allerdings braucht ein Prozeßbevollmächtigter, der die Fristkontrolle zulässigerweise delegiert hat, sich nicht bei jeder Bearbeitung der Sache zu vergewissern, ob eine Frist abläuft (vgl. BGH VersR 1975, 422, 423; 1981, 551, 552).Die Bearbeitung der Berufungsbegründung, nicht jedoch der Grund für die Vorlage der Akten durch sein Personal, ist der ausschlaggebende Gesichtspunkt, der die eigenverantwortliche Prüfung der Rechtzeitigkeit der fristgebundenen Prozeßhandlung erfordert (vgl. BGH VersR 1975, 422, 423; 1978, 250; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 35/83, nicht veröffentlicht).
- BGH, 11.07.1990 - XII ZB 54/90
Einfluß der Urteilsberichtigung auf die laufende Berufungsbegründungsfrist; …
Dies gilt auch, wenn ihm die Akten kurz vor Fristablauf zur Bearbeitung eines unabhängig von der Frist zu prüfenden Eingangs vorgelegt werden (BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1974 - VII ZB 23/74 - VersR 1975, 422). - BGH, 27.04.1976 - VI ZR 118/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Der Anwalt, der die Fristenkontrolle zulässigerweise dem Bürovorsteher überlassen hat, muß sich nicht bei jeder Bearbeitung der Sache davon vergewissern, ob eine Frist abläuft ( BGH Beschl. vom 19. Dezember 1974 - VII ZR 23/74 - VersR 75, 422 m.w.Nachw.). - BGH, 27.02.1975 - VII ZB 31/74
Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Berufungsbegründung - Ablaufdatum - …
Wenn auch die Prozeßbevollmächtigten der Beklagten ihrem erfahrenen und zuverlässigen Bürovorsteher die selbständige Berechnung und Überwachung der ohne Schwierigkeiten festzustellenden Fristen - wie hier der Berufungsbegründungsfrist - überlassen durften (vgl. u.a. BGHZ 43, 148; BGH Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - VII. ZB 8/73 = VersR 1973, 967 und vom 19. Dezember 1974 - VII ZB 23/74 -), so enthob das doch den sachbearbeitenden Anwalt im Zuge der Fertigung der Berufungsbegründung nicht nochmaliger eigener, leicht möglicher Nachprüfung der Frist (vgl. BGH Urteil vom 13. Juli 1959 - IV ZR 57/59 = LM § 212 a ZPO Nr. 2, und Beschluß vom 6. Dezember 1973 - III ZB 18/73 = VersR 1974, 385, 386). - BGH, 20.12.1976 - VII ZB 25/76
Rechtsanwalt - Sorgfalt - Bürogehilfin
Die Entscheidung über die Einlegung der Berufung durfte Rechtsanwalt A. bis auf den letzten Tag der Frist hinausschieben (BGH NJW 1967, 2311/2312; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1974 - VII ZB 23/74 = VersR 1975, 422).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".