Rechtsprechung
| BGH, 11.05.1989 - VII ZB 23/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verlagerung der Verantwortung für die Wahrung einer Frist durch den Prozessbevollmächtigter auf sein Büro - Beurteilung der Schuldhaftigkeit des Vergessens einer Frist oder der für ihre Wahrung erforderlichen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 929
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.04.1973 - II ZR 126/72
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einem Wechsel - Wirksamkeit der …
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - VII ZB 23/88
Nachdem er die Sache einmal an sich gezogen hat, muß er selbst für ihre fristgemäße Erledigung sorgen (vgl. BGH Beschluß vom 12. April 1973 - II ZR 126/72 = VersR 1973, 715 m.N.). - BGH, 26.06.1980 - VII ZB 11/80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung - Pflicht zur …
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - VII ZB 23/88
Bei der rechtlichen Beurteilung des Streitfalles ist davon auszugehen, daß das Vergessen einer Frist oder der für ihre Wahrung erforderlichen Handlung regelmäßig schuldhaft ist (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Juni 1980 - VII ZB 11/80 = VersR 80, 942 m.w.N.). - BGH, 20.06.1978 - VI ZB 1/78
Sorgfaltspflicht - Anwalt - Persönliche Beförderung - Frist - Fristwahrender …
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - VII ZB 23/88
Ferner kann Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht gewährt werden, wenn der Prozeßbevollmächtigte persönlich die Beförderung eines fristgebundenen Schriftstückes übernimmt und aus Nachlässigkeit, Unachtsamkeit oder Vergeßlichkeit die Abgabe an das Gericht oder den Einwurf in den Briefkasten vergißt (vgl. etwa BGH Beschluß vom 20. Juni 1978 - VI ZB 1/78 = VersR 1978, 945). - BGH, 27.06.1985 - VII ZB 3/85
Schuldhafte Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch den …
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - VII ZB 23/88
Vielmehr mußte der Anwalt, der ausdrücklich die Beförderung der Berufungsschrift übernommen hatte, dann auch selbst für die fristgerechte Einlieferung Sorge tragen und eigene Sicherungsmaßnahmen zur Fristwahrung treffen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. Juni 1985 - VII ZB 3/85 = VersR 1985, 964, 965). - OLG Köln, 28.11.1988 - 2 W 103/88
Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts wegen Schlechterfüllung eines …
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - VII ZB 23/88
Der Beschwerdeführer kann sich für seinen Standpunkt auch nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. Dezember 1988 (NJW 1989, 1159 [OLG Köln 28.11.1988 - 2 W 103/88]) berufen, die einen anderen Sachverhalt betrifft.
- LSG Bayern, 02.08.2016 - L 15 SF 206/16
Vergesslichkeit und seit langem psychische Erkrankung kein Wiedereinsetzungsgrund
Mit einer allgemeinen Vergesslichkeit und - wie hier - seit langem vorliegenden psychischen Problemen kann eine Wiedereinsetzung daher grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. BFH, Beschlüsse vom 12.01.1988, Az.: IX B 94/87, und vom 23.01.2008, Az.: I B 101/07; BGH, Beschluss vom 11.05.1989, Az.: VII ZB 23/88; Bayer. LSG, Urteil vom 13.04.2007, Az.: L 5 KN 21/06 KR; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 27.08.2007, Az.: 1 Ws 337/07; LSG Hamburg, Urteil vom 13.03.2013, Az.: L 2 AL 35/12). - BGH, 13.07.1989 - VII ZB 6/89
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Vielmehr handelt es sich um die gebotene Feststellung einer gesetzlichen Voraussetzung, von der die Zulässigkeit der beabsichtigten Prozeßhandlung abhängt (Senatsbeschluß vom 10. Juli 1980 - VII ZB 2/80 = VersR 1980, 976; BGH Beschlüsse vom 25. Juni 1980 - V ZB 9/80 = VersR 1980, 1027 und vom 1. Oktober 1981 - III ZB 18/81 = VersR 1982, 71, jeweils m.w.N.; vgl. a. Senatsbeschluß vom 11. Mai 1989 - VII ZB 23/88).
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