Rechtsprechung
| BGH, 16.03.1978 - VII ZB 24/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses - Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts wegen falscher Fristberechnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 668
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.1976 - VI ZR 56/76
Urteilszustellung - Empfangsbekenntnis - Beweislast
Auszug aus BGH, 16.03.1978 - VII ZB 24/77
Darauf und ob die Existenz eines solches früheren Empfangsbekenntnisses bewiesen werden könnte (vgl. BGH Urteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 56/76 = VersR 1977, 424), kommt es deshalb nicht an. - BGH, 10.11.1971 - IV ZB 63/71
Urteilsausfertigung - Übersendung - Prozessbevollmächtiger - Fehlende …
Auszug aus BGH, 16.03.1978 - VII ZB 24/77
Auch der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. November 1971 - IV ZB 63/71 = FamRZ 1972, 91, 92, auf den sich die Beklagte noch beruft, steht dem nicht entgegen, daß vorliegend das Teilurteil wirksam schon am 2. August 1977 zugestellt worden ist. - BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 16.03.1978 - VII ZB 24/77
Die Beklagte macht, unter Hinweis auf BGHZ 30, 299, 301 ff, geltend, hier fehle es deshalb an einer wirksamen Urteilszustellung, weil nicht feststehe, daß Rechtsanwalt M. bei Zugang der Ausfertigung des Teilurteils ein schriftliches Empfangsbekenntnis erteilt habe. - BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61
Zustellung an Anwalt
Auszug aus BGH, 16.03.1978 - VII ZB 24/77
Da ihm zu entnehmen ist, daß Rechtsanwalt M. gewillt war, das Teilurteil als ihm bereits am 2. August 1977 zugestellt anzusehen, wirkt es auf diesen Tag zurück (vgl. BGHZ 35, 236, 239 m.w.N.). - BGH, 20.12.1977 - I ZB 27/77
Statthaftigeit der sofortigen Beschwerde vorm BGH gegen einen Beschluss des …
Auszug aus BGH, 16.03.1978 - VII ZB 24/77
Er durfte sich nicht darauf verlassen, daß seine Büroangestellten auch in diesem besonders liegenden Fall selbständig für die Berechnung und Eintragung der Berufungsfrist sorgen würden (vgl. BGH Beschluß vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 -).
- BVerwG, 12.10.1984 - 1 B 57.84
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Versäumung der Klagefrist - Übermittlung …
Demgemäß erfordert auch das Empfangsbekenntnis keine Erklärung, daß in diesem Sinne das Schriftstück als zugestellt angenommen werde (Beschluß vom 11. September 1970 - BVerwG 7 B 173.78 Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 5; BGH, VersR 1978, 668).Der von der Behörde übersandte Vordruck braucht nicht benutzt zu werden (vgl. BGH, VersR 1978, 668; BGH, NJW 1981, 462).
- BFH, 25.11.1986 - VII R 69/86
Berechnung des Zuschlages bei nicht fristgerechter Ausfuhr von Erzeugnissen - …
Daß das Empfangsbekenntnis nicht auf dem üblichen Vordruck abgegeben wurde, ist unerheblich, weil das Empfangsbekenntnis keiner besonderen Form bedarf (so - zu § 212a der Zivilprozeßordnung (ZPO) Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluß vom 16. März 1978 VII ZB 24/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1978, 502; Urteil vom 29. Oktober 1980 IVb ZR 599/80, HFR 1981, 337, Neue Juristische Wochenschrift 1981, 462;… vgl. auch Hartmann in Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Zivilprozeßordnung, 44. Aufl., 1986, § 212a Anm. 2A).
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