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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9246
BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12 (https://dejure.org/2013,9246)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 (https://dejure.org/2013,9246)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12 (https://dejure.org/2013,9246)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1, § 42 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung des Gutachterauftrages zur Ermittlung des Honoraranspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 ZPO, § 406 Abs 1 S 1 ZPO
    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung des Gutachterauftrages zur Ermittlung des Honoraranspruchs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einzelfallentscheidung oder schematische Betrachtungsweise hinsichtlich des Vorliegens der Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Überschreitung der Gutachtertätigkeit durch den Sachverständigen

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der VII. Zivilsenat des BGH verneint mit Beschluss vom 11.4.2013 - VII ZB 32/12 - die Frage der Befangenheit eines Sachverständigen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 406 Abs. 1 S. 1; HOAI § 20
    Einzelfallentscheidung oder schematische Betrachtungsweise hinsichtlich des Vorliegens der Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Überschreitung der Gutachtertätigkeit durch den Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutachterauftrag überschritten: Sachverständiger befangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überschreitung eines Gutachterauftrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreten des Anwesens einer Partei ohne deren Kenntnis begründet nicht per se eine Befangenheit des Sachverständigen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zivilprozess - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit bei Überschreitung des Gutachterauftrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überschreitung des Gutachterauftrags macht nicht automatisch befangen! (IBR 2013, 381)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 851
  • MDR 2013, 739
  • NZBau 2013, 569
  • BauR 2013, 1308
  • BauR 2013, 1311
  • ZfBR 2013, 470
 
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Wird zitiert von ... (87)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, BauR 2005, 1205 m.w.N.; vgl. auch zur Richterablehnung: BGH, Beschluss vom 15. März 2012- V ZB 102/11, NJW 2012, 1890).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite …

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, BauR 2005, 1205 m.w.N.; vgl. auch zur Richterablehnung: BGH, Beschluss vom 15. März 2012- V ZB 102/11, NJW 2012, 1890).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
    Ebenso ist das Befangenheitsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen als begründet angesehen worden, der seinen Gutachterauftrag dadurch überschritten hat, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087) oder das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht hat, statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198).
  • OLG Jena, 02.08.2007 - 1 WF 203/07

    Sachverständigenablehnung, Überschreitung des Gutachterauftrages, Einflussnahme …

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
    Rn. 12 So ist die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei als gerechtfertigt gewertet worden, wenn dieser in seinem die Grenzen seines Auftrags überschreitenden Gutachten den Prozessbeteiligten den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hat (OLG Köln, GesR 2012, 172; OLG Rostock…, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 W 153/10, juris Rn. 3; OLG Jena, FamRZ 2008, 284; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG München, OLGR München 1997, 10).
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei …

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
    Rn. 12 So ist die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei als gerechtfertigt gewertet worden, wenn dieser in seinem die Grenzen seines Auftrags überschreitenden Gutachten den Prozessbeteiligten den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hat (OLG Köln, GesR 2012, 172; OLG Rostock…, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 W 153/10, juris Rn. 3; OLG Jena, FamRZ 2008, 284; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG München, OLGR München 1997, 10).
  • OLG Celle, 25.05.2010 - 13 Verg 7/10

    Ablehnung eines Sachverständigen im Vergabeverfahren wegen Besorgnis der …

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
    Rn. 13 Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (OLG München…, Beschluss vom 19. September 2011 - 1 W 1532/11, juris Rn. 9; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 13 Verg 7/10, juris).
  • OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung der Grenzen …

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
    Rn. 12 So ist die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei als gerechtfertigt gewertet worden, wenn dieser in seinem die Grenzen seines Auftrags überschreitenden Gutachten den Prozessbeteiligten den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hat (OLG Köln, GesR 2012, 172; OLG Rostock, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 W 153/10, juris Rn. 3; OLG Jena, FamRZ 2008, 284; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG München, OLGR München 1997, 10).
  • OLG Köln, 23.11.2011 - 5 W 40/11

    Besorgnis der Befangenheit wegen irrtümlich unzutreffender Erfassung des …

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
    Rn. 12 So ist die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei als gerechtfertigt gewertet worden, wenn dieser in seinem die Grenzen seines Auftrags überschreitenden Gutachten den Prozessbeteiligten den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hat (OLG Köln, GesR 2012, 172; OLG Rostock…, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 W 153/10, juris Rn. 3; OLG Jena, FamRZ 2008, 284; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG München, OLGR München 1997, 10).
  • OLG Köln, 30.12.1986 - 20 W 65/86
    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
    Ebenso ist das Befangenheitsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen als begründet angesehen worden, der seinen Gutachterauftrag dadurch überschritten hat, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087) oder das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht hat, statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198).
  • OLG München, 19.09.2011 - 1 W 1532/11

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: …

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
    Rn. 13 Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (OLG München, Beschluss vom 19. September 2011 - 1 W 1532/11, juris Rn. 9; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 13 Verg 7/10, juris).
  • BGH, 10.01.2017 - VI ZB 31/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Erstellung eines entgeltlichen Privatgutachtens …

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Senatsbeschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870 mwN;… BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2008 - X ZR 124/06, GRUR-RR 2008, 365 Rn. 2; vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12, BauR 2013, 1308 Rn. 10; jeweils mwN).
  • BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18

    Sachverständigenablehnung im Deckungsprozess gegen eine private …

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851 Rn. 10 …und vom 10. Januar 2017 - VI ZB 31/16, NJW-RR 2017, 569 Rn. 8; jeweils mwN).

    Dies kommt zum Beispiel dann in Betracht, wenn er den ihm erteilten Auftrag überschreitet (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 aaO Rn. 11, 13).

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1 …

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 05.11.2002, Az.: X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94; NJW 2005, 1869; GRUR-RR 2008, 365 - Sachverständigenablehnung III; NJW-RR 2013, 851; Beschl. v. 03.11.2014, Az.: X ZR 148/11, BeckRS 2014, 22293; NJW-RR 2017, 569; NJW 2020, 691).

    Rn. 23 Die Befürchtung fehlender Unparteilichkeit kann berechtigt sein, wenn der Sachverständige den Gutachterauftrag in einer Weise erledigt, dass sie als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden kann (BGH, NJW-RR 2013, 851; NJW 2020, 691).

    Rn. 25 Die Besorgnis einer Befangenheit eines Sachverständigen kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet (BGH, NJW-RR 2013, 851; NJW 2020, 691), beispielsweise indem er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zu Grunde gelegt hat (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087) oder wenn er das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht hat, statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198).

    Maßgeblich sind vielmehr auch insoweit die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BGH NJW-RR 2013, 851; OLG Stuttgart DS 2012, 397; OLG Karlsruhe Beschl. v. 04.09.2013, Az.: 9 W 28/13, BeckRS 2013, 22397; OLG Bremen DS 2014, 255; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2022, 863), wobei die Überschreitung des Gutachtenauftrages für sich genommen in der Regel nicht ausreicht, sondern zudem das sonstige Verhalten des Sachverständigen eine parteiliche Tendenz zugunsten oder zulasten einer Partei erkennen lassen muss (OLG Karlsruhe Beschl. v. 04.09.2013, Az.: 9 W 28/13, BeckRS 2013, 22397; OLG Bamberg, Beschl. v. 07.03.2017, Az.: 4 W 16/17, BeckRS 2017, 104968; OLG Köln, Beschl. v. 05.02.2018, Az.: 9 W 4/18, BeckRS 2018, 2180; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.06.2019, Az.: 12 W 15/18, BeckRS 2019, 14223; OLG Dresden, Beschl. v. 26.05.2020, Az.: 4 W 335/20; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.05.2021, Az.: 12 W 14/21, BeckRS 2021, 12895).

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