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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1978 - VII ZB 4/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3175
BGH, 06.04.1978 - VII ZB 4/78 (https://dejure.org/1978,3175)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1978 - VII ZB 4/78 (https://dejure.org/1978,3175)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1978 - VII ZB 4/78 (https://dejure.org/1978,3175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzuung in den vorigen Stand bei schuldhafter Fristversäumung durch den Prozessbevollmächtigten - Zurechnung des Verschuldens eines Anwalts - Erfordernis der eigenverantwortlichen Feststellung des Zeitpunkts des Ablaufs der Berufungsfrist durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 671
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.1975 - IV ZB 7/75

    Prozessbevollmächtigter - Zweiter Rechtszug - Zustellung des erstinstanzlichen …

    Auszug aus BGH, 06.04.1978 - VII ZB 4/78
    Dieser hatte in eigener Verantwortlichkeit den Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist festzustellen (BGH Beschluß vom 13. Juli 1956 - V ZB 26/56 = VersR 1956, 578 und vom 30. April 1975 - IV ZB 7/75 = VersR 1975, 861, 862).
  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 124/74

    Voraussetzungen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen …

    Auszug aus BGH, 06.04.1978 - VII ZB 4/78
    Denn die Zweiwochenfrist beginnt mit dem Ende des Tages der Behebung des Hindernisses, also wenn das Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (BGH NJW 1975, 1744).
  • BGH, 13.07.1956 - V ZB 26/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.04.1978 - VII ZB 4/78
    Dieser hatte in eigener Verantwortlichkeit den Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist festzustellen (BGH Beschluß vom 13. Juli 1956 - V ZB 26/56 = VersR 1956, 578 und vom 30. April 1975 - IV ZB 7/75 = VersR 1975, 861, 862).
  • BGH, 26.09.1990 - VIII ZB 24/90

    Sorgfaltspflichten des Verkehrsanwalts bei der Erteilung eines …

    b) Wiedereinsetzung kann aber auch deshalb nicht gewährt werden, weil es zu den Sorgfaltspflichten des mit der Einlegung der Berufung beauftragten Rechtsanwalts Dr. H. gehörte, sich mangels anderer schriftlicher Unterlagen mindestens anhand der ihm mit Telefax übermittelten Urteilsausfertigung über den Eingang des Urteils in der Kanzlei des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin eigenverantwortlich zu vergewissern (vgl. BGH, Beschluß vom 6. April 1978 - VII ZB 4/78 = VersR 1978, 671, 672; Beschluß vom 18. Dezember 1985 - I ZR 171/85 = VersR 1986, 468, 469); das hat er unterlassen.
  • BGH, 20.11.1986 - VII ZB 5/86

    Wiedereinsetzungsfrist - Berufung - Berufungseinlegung - Telefonisch - …

    Er hätte deshalb die Fotokopie, die sowohl den Eingangsstempel vom 11. September 1985 als auch den vom 13. September 1985 trug, daraufhin überprüfen müssen, ob die Berufungsfrist wirklich am 14. Oktober 1985 abgelaufen war (vgl. für den Eingang der Handakten beim zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach vorherigem telefonischen Berufungsauftrag Senatsbeschlüsse vom 6. April 1978 - VII ZB 4/78 = VersR 1978, 671, 672 und vom 12. Juli 1979 - VII ZB 7/79 = VersR 1979, 1124).
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