Rechtsprechung
| BGH, 13.08.2024 - VII ZB 5/24 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
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- IWW
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Altenkirchen, 20.10.2023 - 71 C 245/23
- LG Koblenz, 06.12.2023 - 13 S 44/23
- BGH, 13.08.2024 - VII ZB 5/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.04.2015 - I ZB 73/14
Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen …
Auszug aus BGH, 13.08.2024 - VII ZB 5/24
Rn. 4 Über die als Erinnerung gegen den Kostenansatz der Gerichtsgebühren nach § 66 GKG zu behandelnde Eingabe entscheidet auch beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter (BGH, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 6 f.).
- BGH, 30.06.2025 - XI ZB 1/25 Rn. 1 Die Erinnerung des Beklagten gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, über die beim Bundesgerichtshof nach § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 GKG der Einzelrichter entscheidet (…BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2024 - XI ZB 3/23, juris Rn. 3…, vom 26. Juli 2024 - XI ZB 15/23, juris Rn. 7 und vom 13. August 2024 - VII ZB 5/24, juris Rn. 4), nachdem der Kostenbeamte - wie hier - nicht abgeholfen hat, ist zulässig, aber unbegründet.
Rn. 3 Da der Rechtsbehelf der Erinnerung sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten kann, ist die inhaltliche Richtigkeit des dem Kostenansatz zugrundeliegenden Verwerfungsbeschlusses vom 10. März 2025 nicht Gegenstand des Verfahrens nach § 66 GKG (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2021 - IX ZR 93/20, juris Rn. 7 und vom 13. August 2024 - VII ZB 5/24, juris Rn. 7).
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