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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5896
BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18 (https://dejure.org/2021,5896)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2021 - VII ZB 55/18 (https://dejure.org/2021,5896)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 (https://dejure.org/2021,5896)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kostenfestsetzungsverfahren nach Bauprozess: Erstattungsfähigkeit der durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstandenen Kosten bei durch Prozessvergleich vereinbarter Kostenaufhebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92 Abs 1 S 2 ZPO, § 103 ZPO, § 1 Abs 1 S 1 GKG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Begutachtung durch einen Sachverständigen sind außergerichtliche Kosten der beauftragenden Partei; Keine Erstattung dieser Kosten durch Prozessvergleich vereinbarten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 103, 92 Abs. 1 Satz 2; GKG § 1 Abs. 1 Satz 1
    Handwerkerkosten für Gutachterbegleitung im Prozessvergleich

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Begutachtung durch einen Sachverständigen sind außergerichtliche Kosten der beauftragenden Partei; Keine Erstattung dieser Kosten durch Prozessvergleich vereinbarten ...

  • datenbank.nwb.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstandenen Kosten bei durch Prozessvergleich vereinbarter Kostenaufhebung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen sind nicht erstattungsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen - und die Kosten der Parteien für die Vor- und Nachbereitung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Erstattungsfähigkeit von Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen sind nicht erstattungsfähig! (IBR 2021, 276)

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ZPO § 91 Abs 1; ZPO § 92 Abs 2 Nr 1; GKG KV Nr 1812
    Zur Frage der Erstattung von Privatsachverständigenkosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens. Die Beklagte hatte beantragt, die Kosten für die Vorbereitung der gerichtlich angeordneten Ortstermine mit einem Sachverständigen festzusetzen. Das Verfahren endete ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1400
  • MDR 2021, 647
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.06.2015 - 10 AZB 17/15

    Kostenfestsetzungsbeschluss - materiell-rechtliche Einwendungen

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Die Klärung komplizierter materiell-rechtlicher Fragen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und mangels der dafür notwendigen verfahrensrechtlichen Instrumente auch nicht sinnvoll möglich (vgl. BAG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 10 AZB 17/15, NJW 2015, 2606, juris Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 539/11 Rn. 7 m.w.N., NJW 2014, 2287).

    Es kann daher dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen ein nicht im Wortlaut des Vergleichs zum Ausdruck kommender Parteiwille durch (ergänzende) Auslegung im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens überhaupt zu ermitteln wäre (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 10 AZB 17/15, NJW 2015, 2606, juris Rn. 8).

  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 539/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung von materiell-rechtlichen …

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Die Klärung komplizierter materiell-rechtlicher Fragen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und mangels der dafür notwendigen verfahrensrechtlichen Instrumente auch nicht sinnvoll möglich (vgl. BAG…, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 10 AZB 17/15, NJW 2015, 2606, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 539/11 Rn. 7 m.w.N., NJW 2014, 2287).
  • BGH, 03.04.2003 - V ZB 44/02

    Kosten des Nebenintervenienten bei Aufhebung der Kosten gegeneinander

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis in Rechtsprechung und Literatur, das der Rechtstradition folgt und auch in § 92 Abs. 1 Satz 2 ZPO Eingang gefunden hat (vgl. näher dazu BGH, Beschluss vom 3. April 2003 - V ZB 44/02, BGHZ 154, 351, juris Rn. 12 ff.;… Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 92 Rn. 1;… MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 92 Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 21.05.2004 - 14 W 356/04

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Partei zur Vorbereitung eines gerichtlichen …

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Danach sind Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, nicht den Gerichtskosten, sondern den außergerichtlichen Kosten der Partei zuzuordnen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 14 W 356/04, MDR 2004, 1025, Rn. 4 f., sowie Beschluss vom 28. Juni 2004 - 5 W 397/04, NZBau 2004, 556, 556 f.;… MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 91 Rn. 149).
  • OLG Koblenz, 28.06.2004 - 5 W 397/04

    Vorbereitende Grabungen sind keine Kosten des Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Danach sind Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, nicht den Gerichtskosten, sondern den außergerichtlichen Kosten der Partei zuzuordnen (vgl. OLG Koblenz…, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 14 W 356/04, MDR 2004, 1025, Rn. 4 f., sowie Beschluss vom 28. Juni 2004 - 5 W 397/04, NZBau 2004, 556, 556 f.;… MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 91 Rn. 149).
  • OLG Koblenz, 21.09.2015 - 14 W 585/15

    Umsetzung der Kostenvereinbarung eines gerichtlichen Vergleichs im vereinfachten …

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (…vgl. MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 98 Rn. 14, § 103 Rn. 1, § 104 Rn. 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2015 - 14 W 585/15, NJW-RR 2016, 448, juris Rn. 3; OLG Hamm…, Beschluss vom 28. April 1989 - 23 W 152/89, JurBüro 1989, 1421, juris Rn. 3).
  • OLG Hamm, 28.04.1989 - 23 W 152/89
    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (…vgl. MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 98 Rn. 14, § 103 Rn. 1, § 104 Rn. 62; OLG Koblenz…, Beschluss vom 21. September 2015 - 14 W 585/15, NJW-RR 2016, 448, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 1989 - 23 W 152/89, JurBüro 1989, 1421, juris Rn. 3).
  • BGH, 27.10.2021 - VII ZB 7/21

    Zur Rechtsfrage des Verhältnisses zwischen der isolierten Kostenentscheidung nach …

    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 Rn. 11, BauR 2021, 1006;… Beschluss vom 14. Februar 2017 - VI ZB 24/16 Rn. 9, NJW 2017, 1887;… Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 3/12 Rn. 14, MDR 2014, 800;… Urteil vom 8. Dezember 1999 - I ZR 101/97, NJW-RR 2001, 614, juris Rn. 53 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 13.03.2024 - 2 W 44/23

    Anspruch eines Werkunternehmens auf Berücksichtigung der Kosten zur Beseitigung …

    Jede Partei hat danach ihre eigenen Kosten allein zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 -, Rn. 12, juris;… Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage 2024, § 92 Rn. 1;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 51. Ed. 1.12.2023, ZPO § 92 Rn. 5).

    Die Klärung komplizierter materiell-rechtlicher Fragen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und mangels der dafür notwendigen verfahrensrechtlichen Instrumente auch nicht sinnvoll möglich (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 539/11 -, Rn. 7, juris; Beschluss vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 -, Rn. 11, juris).

    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 -, Rn. 11, juris).

    Danach sind Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, nicht den Gerichtskosten, sondern den außergerichtlichen Kosten der Partei zuzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 -, Rn. 12, juris).

    Denn die Parteien haben es in der Hand, die Kostentragung ihren Interessen gemäß zu regeln und die Verteilung bestimmter Parteikosten abweichend zu vereinbaren, wenn ihnen dies sachgerecht erscheint (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Bremen, 26.04.2024 - 2 W 44/23

    Haftung des Motorenherstellers für die Richtigkeit einer vom Fahrzeughersteller …

    Jede Partei hat danach ihre eigenen Kosten allein zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 -, Rn. 12, juris;… Zöller-Herget, ZPO , 35. Auflage 2024, § 92 Rn. 1;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 51. Ed. 1.12.2023, ZPO § 92 Rn. 5).

    Die Klärung komplizierter materiell-rechtlicher Fragen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und mangels der dafür notwendigen verfahrensrechtlichen Instrumente auch nicht sinnvoll möglich (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 539/11 -, Rn. 7, juris; Beschluss vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 -, Rn. 11, juris).

    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 -, Rn. 11, juris).

    Danach sind Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, nicht den Gerichtskosten, sondern den außergerichtlichen Kosten der Partei zuzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 -, Rn. 12, juris).

    Denn die Parteien haben es in der Hand, die Kostentragung ihren Interessen gemäß zu regeln und die Verteilung bestimmter Parteikosten abweichend zu vereinbaren, wenn ihnen dies sachgerecht erscheint (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 -, Rn. 13, juris).

  • OLG München, 06.12.2024 - 11 W 1793/24

    Kostenfestsetzungsverfahren, Kosten des Rechtsstreits, Sofortige Beschwerde, …

    Rn. 14 3. Auch wenn der Rechtspfleger grundsätzlich an die Kostengrundentscheidung gebunden ist, so ist er gehalten, bei darin enthaltenen Unklarheiten eine Auslegung vorzunehmen (siehe etwa BGH, Beschluss vom 24.02.2021 - VII ZB 55/18 Tz 11;… Zöller-Herget, a.a.O., § 104, Rn. 21.16 sowie 21.71, dort unter Ziffer 5.):.

    Rn. 18 Auch aus dem Akteninhalt ergeben sich hier keine klaren Anhaltspunkte für einen bestimmten Willen der Parteien in Bezug auf die Sachverständigenkosten, so dass es nicht darauf ankommt, ob man die Auslegung wirklich streng auf den Wortlaut des Vergleichstextes beschränken sollte (BGH, Beschluss vom 24.02.2021 - VII ZB 55/18 Tz 11; OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.03.2021 - 2 W 473/21, = NJW-RR 21, 1005), obwohl man von der grundsätzlich nicht möglichen Berücksichtigung materiell-rechtlichen Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen dann zulässt, wenn deren Vorliegen klar erkennbar oder unstreitig ist (…s. Zöller-Herget, a.a.O., § 104 Rn. 21.56).

  • OLG München, 04.04.2023 - 11 W 294/23

    Kostenfestsetzung: Einholung eines Privatgutachtens während laufender …

    Rn. 19 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist knapp, bündig und formal ausgestaltet und auf Praktikabilität und Effektivität hin angelegt; es ist auf einfache Fragen des Kostenrechts zugeschnitten und die Klärung streitiger Tatsachen bzw. komplizierterer Rechtsfragen ist in diesem Verfahren weder vorgesehen noch möglich (z.B. BGH, Beschl. v. 24.02.2021 - VII ZB 55/18 Tz 11; Beschl. v. 13.10.2011 - V ZB 290/10; Beschl. v. 14.05.2014 - XII ZB 539/11 Tz 7;… ausführlich Musielak/Voit-Flockenhaus, ZPO, 19. Aufl., § 104 Rn. 1, 3, 8).
  • OLG München, 14.06.2023 - 11 W 464/23

    Anwaltsvergütung im Musterverfahren nach KapMuG

    Es ist zugeschnitten auf einfache Fragen des Kostenrechts, während die Klärung streitiger Tatsachen und komplizierter Rechtsfragen darin nicht vorgesehen ist (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 20.02.2021 - VII ZB 55/18 Tz 11; Beschl. v. 13.10.2011 - V ZB 290/10;… ausführlich Musielak/Voit-Flockenhaus, ZPO, § 104 Rn. 1 ff., 8); auch mit Rücksicht hierauf ist der Anwendungsbereich von § 24 Abs. 2 Satz 2 KapMuG im Zweifel eher zu begrenzen.
  • OLG Hamm, 10.07.2020 - 25 W 80/20

    Erstattung von Privatsachverständigenkosten im Rahmen eines …

    Rn. 12 Der Senat hat die Parteien unter Verweis auf einen früheren Senatsbeschluss (25 W 106/18), gegen den die Rechtsbeschwerde bei dem BGH (VII ZB 55/18) anhängig ist, darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde der Kläger begründet sein dürfte, weil die notwendigen Kosten i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO auch Kosten umfassten, die dem Kostengläubiger für die Vorbereitung einer durch das Gericht angeordneten Beweisaufnahme entstanden seien.
  • OLG Brandenburg, 05.05.2026 - 6 W 108/25

    Wie ist die Kostenregelung eines Vergleichs auszulegen?

    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2021 - VII ZB 55/18, NJW 2021, 1400, Rn. 11).
  • LG Stuttgart, 31.03.2026 - 7 O 161/25
    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2021 - VII ZB 7/21 -, juris, Rn. 16; vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 -, juris, Rn. 11;… vom 14. Februar 2017 - VI ZB 24/16 -, juris, Rn. 9;… vom 3. April 2014 - I ZB 3/12 -, juris, Rn. 14;… Urteil vom 8. Dezember 1999 - I ZR 101/97 -, juris, Rn. 53 m.w.N.).
  • LG Bielefeld, 17.11.2017 - 7 O 190/07
    BGH VII ZB 55/18.
  • OLG Karlsruhe, 19.08.2025 - 13 W 32/25

    Wann sind vorgerichtliche Privatgutachterkosten erstattungsfähig?

  • KG, 30.08.2021 - 19 W 118/21

    Kostenfestsetzung: Festsetzbarkeit einer anwaltlichen Verfahrensgebühr bei …

  • LG Bielefeld, 22.01.2018 - 7 O 190/07
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