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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1983 - VII ZB 6/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3658
BGH, 30.06.1983 - VII ZB 6/83 (https://dejure.org/1983,3658)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1983 - VII ZB 6/83 (https://dejure.org/1983,3658)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - VII ZB 6/83 (https://dejure.org/1983,3658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Verschulden eines Prozessbevollmächtigten - Falsche Berechnung einer Frist - Voraussetzungen der wirksamen Zustellung an einen Rechtsanwalt - Rechtsirrtum hinsichtlich des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Wirkung einer Zustellung, Rechtsirrtum über den Fristenlauf

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 876
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1979 - VII ZR 290/78

    Zeitpunkt der Bewirkung einer Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt - …

    Auszug aus BGH, 30.06.1983 - VII ZB 6/83
    Die wirksame Zustellung an einen Rechtsanwalt setzt voraus, daß dieser persönlich Kenntnis von seinem Gewahrsam an dem ihm zustellungshalber übersandten Schriftstück erhalten hat und durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses den Willen äußert, das Schriftstück als zugestellt anzunehmen (Senatsurteil NJW 1979, 2566 m.w.N.).

    Nimmt der Zustellungsempfänger das zur Zustellung bestimmte Schriftstück mit Annahmewillen entgegen, so kommt es für die Wirksamkeit und den Zeitpunkt der Zustellung weder auf seine Rechtsauffassung noch auf einen abweichenden Willen an (Senatsurteil NJW 1979, 2566, 2567).

  • BGH, 04.06.1974 - VI ZB 5/74

    Zustellung von Schriftstücken - Samstag - Erklärung nach außen - Späterer …

    Auszug aus BGH, 30.06.1983 - VII ZB 6/83
    Für den Zeitpunkt der Zustellung ist daher entscheidend, wann der Rechtsanwalt, dem zugestellt wird, das Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt anzusehen (BGH NJW 1974, 1469, 1470; Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1978 - VII ZB 24/78 - VersR 1979, 258 m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51

    Reichsschatzanweisungen in Sammelverwahrung

    Auszug aus BGH, 30.06.1983 - VII ZB 6/83
    Rechtsirrtum hinsichtlich des Fristenlaufes ist in der Regel als verschuldet anzusehen (BGHZ 5, 27; BGH NJW 1978, 1486 Nr. 12 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1978 - VII ZB 24/78

    Zulässigkeit des Beweises der Unrichtigkeit des Datums auf dem Empfangsbekenntnis …

    Auszug aus BGH, 30.06.1983 - VII ZB 6/83
    Für den Zeitpunkt der Zustellung ist daher entscheidend, wann der Rechtsanwalt, dem zugestellt wird, das Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt anzusehen (BGH NJW 1974, 1469, 1470; Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1978 - VII ZB 24/78 - VersR 1979, 258 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 115/89

    Freigabe einer Forderung durch Abtretung

    Ein vermeidbarer Irrtum vermag eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelmäßig nicht zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1973 - VII ZR 60/73 = VersR 74, 33 und vom 30. Juni 1983 - VII ZB 6/83 = VersR 1983, 876).
  • BGH, 18.12.1985 - I ZR 171/85

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Prozeßbevollmächtigten bei Überprüfung …

    Die Zustellung ist bewirkt, wenn der Anwalt an den zugestellt wird, persönlich Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück erlangt und mit dem Vollzug seiner Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis über die Zustellung den Willen erklärt, das Schriftstück als zugestellt gelten zu lassen ( BGH, Beschl. v. 7. Dezember 1978 - VII ZB 24/78 , VersR 1979, 258; Beschl. v. 31. Mai 1979 - VII ZR 290/78 , VersR 1979, 937; Beschl. v. 30. Juni 1983 - VII ZB 6/83 , VersR 1983, 876, 877).
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