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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1966 - VII ZB 8/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,4467
BGH, 30.06.1966 - VII ZB 8/66 (https://dejure.org/1966,4467)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1966 - VII ZB 8/66 (https://dejure.org/1966,4467)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1966 - VII ZB 8/66 (https://dejure.org/1966,4467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der einmonatigen Berufungsfrist - Lauf der Rechtsmittelfrist bei Zustellung eines späteren Berichtigungsbeschlusses hinsichtlich des Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.1955 - VI ZB 4/55

    Berufungsfrist bei Urteilsberichtigung

    Auszug aus BGH, 30.06.1966 - VII ZB 8/66
    Der Lauf der Rechtsmittelfrist wird somit durch die Berichtigung nicht beeinflußt (RGZ 110, 427, 429; 116, 13 f; BGHZ 17, 149).

    So beginnt nach BGHZ 17, 149 die Rechtsmittelfrist mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses, wenn erst aus der Berichtigung des Urteilstenors hervorgeht, daß eine Partei durch das Urteil beschwert ist.

    Eines Schutzes bedarf der Beklagte unter diesen Umständen anders als in dem in BGHZ 17, 149 entschiedenen Fall nicht.

  • RG, 05.05.1925 - VI 489/24

    Berichtigungsbeschluss; Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1966 - VII ZB 8/66
    Der Lauf der Rechtsmittelfrist wird somit durch die Berichtigung nicht beeinflußt (RGZ 110, 427, 429; 116, 13 f; BGHZ 17, 149).
  • BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76

    Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf …

    Selbst eine nachträgliche Berichtigung der ursprünglichen Urteilsfassung hätte auf den Lauf der Rechtsmittelfrist grundsätzlich keinen Einfluß (vgl. Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 5. Mai 1925 VI 489/24, RGZ 110, 427; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 23. April 1955 VI ZB 4/55, BGHZ 17, 149; vom 30. Juni 1966 VII ZB 8/66, Versicherungsrecht 1966 S. 956 - VersR 1966, 956 -).
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