Rechtsprechung
| BGH, 06.07.1970 - VII ZB 8/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bewilligung einer Sicherungshypothek - Anforderungen an die Bewilligung des Armenrechts - Aussichtslosigkeit der Berufung durch Ablauf der Berufungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1790
- MDR 1970, 918
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61
Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits
Auszug aus BGH, 06.07.1970 - VII ZB 8/70
Dadurch, daß der Konkursverwalter die Forderung frei gab, endete die Unterbrechung des Verfahrens (§ 240 ZFO) nicht ohne weiteres; vielmehr bedurfte es einer Aufnahme des Verfahrens (§ 250 ZPO) durch die Klägerin (BGHZ 36, 258, 261 [BGH 08.01.1962 - VII ZR 65/61]-264).Es ist anerkannt, daß in solchen Fällen die Aufnahmeerklärung auch an das Rechtsmittelgericht gerichtet werden kann, wenn sie mit der Rechtsmitteleinlegung verbunden wird (BGHZ 36, 258, 260) [BGH 08.01.1962 - VII ZR 65/61].
- BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …
Auszug aus BGH, 06.07.1970 - VII ZB 8/70
Es sei jedoch noch darauf hingewiesen, daß das Berufungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 22, 83 übersehen hat, wonach der armen Partei auch wegen Versäumung der Frist des § 234 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. - RG, 15.03.1902 - I 392/01
Schadensersatz bei Vertragsanfechtung
- BGH, 29.03.1990 - III ZB 39/89
Auswirkungen eines Berufsverbots; Zustellung eines Urteils
Der Schriftsatz enthält die bestimmte und unzweideutige Erklärung des neu bestellten Prozeßbevollmächtigten des Klägers, den "bis heute" unterbrochenen Rechtsstreit fortzusetzen (vgl. Senatsurteil BGHZ 23, 172, 175 und BGH Beschluß vom 6. Juli 1970 - VII ZB 8/70 = LM ZPO § 250 Nr. 6 = NJW 1970, 1790) und das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts vom 16. Dezember 1987 im Wege der Berufung der Nachprüfung durch das höhere Gericht zu unterstellen (vgl. dazu BGH Beschluß vom 21. November 1986 - VI ZB 12/86 NJW 1987, 1204).Wie der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden hat, kann aber die Aufnahme eines nach Urteilsverkündung und vor Einlegung eines Rechtsmittels unterbrochenen Verfahrens zusammen mit der Rechtsmitteleinlegung in einem Schriftsatz erklärt werden, der bei dem höheren Gericht eingereicht wird (vgl. BGHZ 30, 112, 119 f. = LM ZPO § 244 Nr. 3 mit Anm. Johannsen und BGHZ 36, 258, 259 f. = LM ZPO § 250 Nr. 4 mit Anm. Rietschel; ferner BGH Beschluß vom 6. Juli 1970 - VII ZB 8/70 = LM ZPO § 250 Nr. 6 = NJW 1970, 1790).
- BGH, 07.10.1982 - VII ZR 84/82
Verfahrensaufnahme - Erklärung - Wirksamkeitsvoraussetzungen - Konkursverwalter
Was beabsichtigt ist, läßt sich allerdings auch aus den Umständen ermitteln, doch muß für den Gegner stets der bestimmte und eindeutige Wille des Konkursverwalters erkennbar sein, mit der Zustellung der Erklärung den Prozeß fortzusetzen (Senatsbeschluß NJW 1970, 1790 m.N.).Wenn - wie in BGH NJW 1970, 1790 - lediglich ein Armenrechtsgesuch eingereicht wird, so soll damit gerade nicht unabhängig vom ungewissen Ausgang des Armenrechtsverfahrens der Prozeß fortgesetzt werden.
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