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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1973 - VII ZB 8/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,4992
BGH, 28.06.1973 - VII ZB 8/73 (https://dejure.org/1973,4992)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1973 - VII ZB 8/73 (https://dejure.org/1973,4992)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1973 - VII ZB 8/73 (https://dejure.org/1973,4992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristenwesen - Fristberechnung - Berechnung der Rechtsmittelfrist - Anwaltspflicht - Übertragung von Aufgaben

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 967
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 28.06.1973 - VII ZB 8/73
    Nunmehr geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof dahin, daß - jedenfalls dann, wenn es sich um Routinesachen handelt, bei denen die Fristenberechnung keine Schwierigkeiten bereitet - der Rechtsanwalt die Berechnung der Fristen seinem geschulten Personal überlassen darf (BGHZ 43, 148; Beschlüsse vom 8. November 1967 - VIII ZB 38/67 - und vom 23. September 1971 - VII ZB 15/71 -).
  • BGH, 08.11.1967 - VIII ZB 38/67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …

    Auszug aus BGH, 28.06.1973 - VII ZB 8/73
    Nunmehr geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof dahin, daß - jedenfalls dann, wenn es sich um Routinesachen handelt, bei denen die Fristenberechnung keine Schwierigkeiten bereitet - der Rechtsanwalt die Berechnung der Fristen seinem geschulten Personal überlassen darf (BGHZ 43, 148; Beschlüsse vom 8. November 1967 - VIII ZB 38/67 - und vom 23. September 1971 - VII ZB 15/71 -).
  • BGH, 23.09.1971 - VII ZB 15/71

    Langjährige Beschäftigung - Fehler - Versehen - Mißtrauen - Einzelfall - …

    Auszug aus BGH, 28.06.1973 - VII ZB 8/73
    Nunmehr geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof dahin, daß - jedenfalls dann, wenn es sich um Routinesachen handelt, bei denen die Fristenberechnung keine Schwierigkeiten bereitet - der Rechtsanwalt die Berechnung der Fristen seinem geschulten Personal überlassen darf (BGHZ 43, 148; Beschlüsse vom 8. November 1967 - VIII ZB 38/67 - und vom 23. September 1971 - VII ZB 15/71 -).
  • BGH, 27.02.1975 - VII ZB 31/74

    Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Berufungsbegründung - Ablaufdatum - …

    Wenn auch die Prozeßbevollmächtigten der Beklagten ihrem erfahrenen und zuverlässigen Bürovorsteher die selbständige Berechnung und Überwachung der ohne Schwierigkeiten festzustellenden Fristen - wie hier der Berufungsbegründungsfrist - überlassen durften (vgl. u.a. BGHZ 43, 148; BGH Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - VII. ZB 8/73 = VersR 1973, 967 und vom 19. Dezember 1974 - VII ZB 23/74 -), so enthob das doch den sachbearbeitenden Anwalt im Zuge der Fertigung der Berufungsbegründung nicht nochmaliger eigener, leicht möglicher Nachprüfung der Frist (vgl. BGH Urteil vom 13. Juli 1959 - IV ZR 57/59 = LM § 212 a ZPO Nr. 2, und Beschluß vom 6. Dezember 1973 - III ZB 18/73 = VersR 1974, 385, 386).
  • BGH, 29.04.1974 - VII ZB 3/74

    Berufungsschrift - Begründungsfrist - Ordnungsgemäße Überwachung - …

    Der Beklagte hätte daher glaubhaft machen müssen, daß es sich bei Fräulein W. um eine zuverlässige Arbeitskraft handele, der derartige Versehen bisher nicht unterlaufen seien, und ferner, wie und in welchen Abständen er sie kontrolliert habe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. April 1973 - VII ZB 3/73 = VersR 1973, 664 und vom 28. Juni 1973 - VII ZB 8/73 = VersR 1973, 967).
  • BGH, 19.06.1975 - VII ZB 6/75

    Handakten - Berufung - Rechtsmittelfristen - Zustellung des Urteils - Urlaub - …

    Zwar kann ein Rechtsanwalt in einer Routinesache wie der hier vorliegenden die Ermittlung und Überwachung der Rechtsmittelfrist einer langjährig erprobten Anwaltsgehilfin überlassen (Senatsbeschluß vom 28. Juni 1973 - VII ZB 8/73 - VersR 1973, 967).
  • BGH, 19.12.1974 - VII ZB 23/74

    Prozessbevollmächtigter - Fristkontrolle - Bürovorsteher - Fristablauf - …

    Der langjährig erprobten und bewährten Bürovorsteherin durften sie jedenfalls in einer Routinesache wie der hier vorliegenden die Rechtsmittelfrist zur selbständigen Ermittlung und Überwachung Überlassen (Senatsbeschluß vom 28. Juni 1973 - VII ZB 8/73 - VersR 1973, 967).
  • BGH, 23.04.1975 - VIII ZB 4/75

    Rechtsmittelfristen - Routinesachen - Fristberechnung - Zustellung - Frage nach …

    Ein Anwalt darf zwar, wenn es sich um Routinesachen handelt, die Fristberechnung geschulten Angestellten überlassen (BGH Beschl. v. 28. Juni 1973 - VII ZB 8/73 = VersR 1973, 967 m.w.Nachw.).
  • BSG, 30.10.1975 - 7 RAr 19/75
    erfahrenen und zuverlässigen Bürovorsteher überlassen (vgl. BGHZ 43, 448, ferner BGH in VersR 1973, 967).
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