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| BGH, 28.04.1980 - VII ZB 8/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurechenbares Verschulden hinsichtlich Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Organisationspflicht des Rechtsanwalts den Ausgang fristwahrender Schriftsätze sicherzustellen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.1953 - VI ZB 3/52
Auszug aus BGH, 28.04.1980 - VII ZB 8/80
Eine solche Kontrolle hätte noch nach Vorlage der Akten die Unterzeichnung des diktierten fristwahrenden Schriftstückes und ferner sicherstellen müssen, daß das Schriftstück auch wirklich herausgeht (BGH NJW 1953, 1023; Beschluß vom 23. März 1972 - III ZB 13/71 - VersR 1972, 646 f). - BGH, 23.03.1972 - III ZB 13/71
Kontrolle über die Einhaltung der Berufungsfrist durch einen Angestellten des …
Auszug aus BGH, 28.04.1980 - VII ZB 8/80
Eine solche Kontrolle hätte noch nach Vorlage der Akten die Unterzeichnung des diktierten fristwahrenden Schriftstückes und ferner sicherstellen müssen, daß das Schriftstück auch wirklich herausgeht (BGH NJW 1953, 1023; Beschluß vom 23. März 1972 - III ZB 13/71 - VersR 1972, 646 f).
- BGH, 29.01.1981 - VII ZB 26/80
Antrag auf Gewährung einer Wiedereinsetzung in den voherigen Stand durch …
Dazu hätte die Anordnung gehört, Notfristen erst dann zu löschen, wenn das fristwahrende Schriftstück gefertigt und abgesendet oder eine fernmündliche Beauftragung des Berufungsanwaltes tatsächlich erfolgt und angenommen war (BGH NJW 1953, 1023; BGH Beschlüsse vom 23. März 1972 - III ZB 13/71 = VersR 1972, 646 f; vom 28. April 1980 - VII ZB 8/80; vom 18. Dezember 1980 - VII ZB 23/80). - BGH, 18.12.1980 - VII ZB 23/80
Wiedereinsetzung - Organisationspflicht - Pflichten des Anwalts - Fristwahrende …
Er hätte eine Endkontrolle zur Sicherstellung dessen einrichten müssen, daß fristwahrende Schriftsätze, wie hier die Berufungsschrift, auch tatsächlich gefertigt und abgesandt wurden (BGH NJW 1953, 1023; Beschluß vom 23. März 1972 - III ZB 13/71 = VersR 1972, 646 f; Beschluß vom 28. April 1980 - VII ZB 8/80).
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