Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1970 - VII ZB 9/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelkläger - Sorgfaltspflichten - Kontrollmaßnahmen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 1133
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64
Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers
Auszug aus BGH, 01.10.1970 - VII ZB 9/70
Dabei ist davon auszugehen, daß die fernmündliche Verständigung ein unentbehrliches Hilfsmittel in einer Anwaltskanzlei darstellt (BGH NJW 1966, 656 [BGH 18.01.1966 - VI ZR 147/64] ), weshalb der telefonischen Auftragserteilung, ein Rechtsmittel einzulegen, grundsätzlich nichts im Wege steht. - BGH, 19.06.1970 - I ZR 115/68
Fernsprechwerbung
Auszug aus BGH, 01.10.1970 - VII ZB 9/70
Denn, wie zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof entschieden wurde (NJW 1970, 1740 [BGH 19.06.1970 - I ZR 115/68] ), besteht bei einer Klage, die wegen einer Gesellschaftsschuld sowohl gegen die Gesellschaft wie auch gegen den persönlich haftenden Gesellschafter gerichtet ist, zwischen den Beklagten keine notwendige Streitgenossenschaft. - BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56
Einlegung der Berufung oder Revision
Auszug aus BGH, 01.10.1970 - VII ZB 9/70
Die Bezeichnung der Rechtsmittelparteien gehört nach gefestigter Rechtsprechung zum wesentlichen Inhalt einer Rechtsmittelschrift (BGHZ 21, 168; BGH NJW 1958, 1726; 1961, 2347) [BGH 10.10.1961 - VI ZR 40/61] .
- BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 63/67
Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der …
Auszug aus BGH, 01.10.1970 - VII ZB 9/70
Aus der von der sofortigen Beschwerde für ihren Standpunkt herangezogenen Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1969, 928) läßt sich für den vorliegenden Fall nichts herleiten. - BGH, 28.07.1970 - VIII ZR 230/68
Auszug aus BGH, 01.10.1970 - VII ZB 9/70
Denn, wie zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof entschieden wurde (NJW 1970, 1740 [BGH 19.06.1970 - I ZR 115/68] ), besteht bei einer Klage, die wegen einer Gesellschaftsschuld sowohl gegen die Gesellschaft wie auch gegen den persönlich haftenden Gesellschafter gerichtet ist, zwischen den Beklagten keine notwendige Streitgenossenschaft. - BGH, 10.10.1961 - VI ZR 40/61
Umfang der Rechtshängigkeit eines beziffert geltend gemachten …
Auszug aus BGH, 01.10.1970 - VII ZB 9/70
Die Bezeichnung der Rechtsmittelparteien gehört nach gefestigter Rechtsprechung zum wesentlichen Inhalt einer Rechtsmittelschrift (BGHZ 21, 168; BGH NJW 1958, 1726; 1961, 2347) [BGH 10.10.1961 - VI ZR 40/61] . - BGH, 05.06.1963 - VIII ZR 127/63
Auszug aus BGH, 01.10.1970 - VII ZB 9/70
Daran ändert nichts, daß sich seine Bürovorsteherin in langjähriger Tätigkeit als durchaus zuverlässig erwiesen haben kann, da nach seinen eigenen Angaben, die telefonische Beauftragung eines Berufungsanwalts in seiner Kanzlei die Ausnahme bildet, für die dann aber auch besondere Überwachungsanordnungen notwendig sind (vgl. zu den Pflichten eines Rechtsanwalts bei schriftlicher Auftragserteilung BGH NJW 1963, 1779 m.w.Nachw.).
- BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94
Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs
Allerdings ist bei prozessual wichtigen telefonischen Durchsagen stets auch die - im Vergleich mit schriftlichen Mitteilungen - gesteigerte Gefahr von Übermittlungsfehlern zu bedenken; diesen muß, soweit möglich und nötig, vorgebeugt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Oktober 1970 - VII ZB 9/70, VersR 1970, 1133; v. 12. Juli 1979 - VII ZB 7/79, VersR 1979, 1124; v. 20. November 1986 - VII ZB 5/86, VersR 1987, 560 [BGH 20.11.1986 - VII ZB 5/86];… v. 26. September 1990 - VIII ZB 24/90, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 9). - BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 110/83
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der Berufungsfrist - …
Es hat dazu auf die Entscheidungen BGH VersR 1970, 1133; 1979, 1124 und 1981, 679, 680 verwiesen.Durch diese Vorkehrungen - eigene schriftliche Bestätigung des erteilten Auftrags in BGH VersR 1970, 1133; alsbaldige Überprüfung einer Durchschrift der auf den telefonischen Auftrag gefertigten Berufungsschrift in BGH VersR 1979, 1124 - sollen Übermittlungsfehler vermieden werden, wie sie erfahrungsgemäß bei telefonischer Beauftragung häufiger als bei schriftlicher Auftragserteilung eintreten.
- BGH, 13.05.1981 - VIII ZB 19/81
Sorgfaltspflichtverletzung - Fristsachen - Telefonat - Zustellungsdatum - …
Es hat unter Hinweis auf die Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 1970 (VII ZB 9/70 = VersR 1970, 1133) gemeint, daß der zweitinstanzliche Prozeßbevollmächtigte verpflichtet gewesen sei, das Telefonat vom 12. September 1980 schriftlich zu bestätigen; denn bei einer telefonischen Information sei die Gefahr von Fehlern besonders groß, weil nicht nur Hörfehler unterlaufen könnten, sondern auch die Information in der Regel eilig gegeben werde.Es kann dahingestellt bleiben, ob der zweitinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Beklagten im vorliegenden Fall - ebenso wie bei einem fernmündlich erteilten Auftrag zur Einlegung eines Rechtsmittels (vgl. den Beschluß vom 1. Oktober 1970 aaO) - das Telefongespräch mit dem Büro der erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten schriftlich zu bestätigen hatte.
- BGH, 15.10.1986 - IVb ZB 69/86
Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und …
Dazu gehört mindestens die Wiederholung des durchgegebenen Auftrages mit dem wesentlichen Inhalt der Rechtsmittelschrift und den einzelnen Daten durch denjenigen, der das Gespräch entgegennimmt, sowie, falls dieser den Inhalt des Anrufs nicht von sich aus wiederholt, die Aufforderung dazu durch den Anrufer (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 1. Oktober 1970 - VII ZB 9/70 - VersR 1970, 1133; 17. Oktober 1979 - VIII ZB 28/79 - VersR 1980, 89; 25. März 1980 - VI ZB 1/80 - VersR 1980, 765 sowie Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 654/80 - nicht veröffentlicht). - BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85
Revisionsschrift - Angabe des angefochtenen Urteils
Nach dem Grundgedanken der Vorschrift ist diesem gesetzlichen Erfordernis nur dann genügt, wenn bei der Einlegung des Rechtsmittels aus der Rechtsmittelschrift - hier: den Telegrammen der Beklagten vom 16. und 18. Dezember 1985 - und sonstigen beigefügten oder während der Rechtsmittelfrist eingereichten Unterlagen ua sowohl der Rechtsmittelkläger als auch der Rechtsmittelbeklagte erkennbar ist (hierzu BGHZ 65, 11", 115; BGH VersR 1970, 1133; 1971, 763; 1977, 1101; 1985, 570; Buchholz, BVerwG Nr. 12 zu 5 82 VerwGO; BASE 21, 368, 370; BAG AP Nrn 28, 31, "3 zu 5 518 ZPO und Nr. 65 zu S 233 ZPO). - BGH, 06.02.1991 - VIII ZR 111/90
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Computer mit Software bei Mängeln - …
Doch schon die Nennung allein der Beklagten zu 1 im Kurzrubrum des Schriftsatzes weist daraufhin, daß mit dem mehrdeutigen Ausdruck nicht beide Beklagte, sondern nur die zuvorgenannte Beklagte zu 1 gemeint waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1970 - VII ZB 9/70 = VersR 1970, 1133 unter 1; vom 10. Juli 1985 - IVa ZB 8/85 = VersR 1985, 970 unter 1 …und vom 26. September 1988 - II ZB 6/88 = BGHR ZPO § 518 Abs. 2 Parteibezeichnung 5). - BGH, 18.12.1975 - VII ZB 16/75
Einlegung der Berufung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen …
Das gilt aber nicht umgekehrt dann, wenn mehrere "einfache" Streitgenossen Berufungskläger sein sollen (Senatsbeschlüsse vom 1. Oktober 1970 - VII ZB 9/70 = VersR 1970, 1133 und vom 21. Januar 1971 -, VII ZB 21/70). - BGH, 21.01.1971 - VII ZB 21/70
Berufungsschrift - Berufung - Verschulden - Mitbeklagte
Die Entscheidung des VIII. Zivilsenats (NJW 1969, 928), wonach bei mehreren Berufungs beklagten nicht unbedingt sämtliche in der Rechtsmittelschrift aufgeführt werden müssen, ist für den Fall mehrerer Berufungskläger nicht entsprechend anwendbar (Beschluß des VII. Zivilsenats vom 1. Oktober 1970 - VII ZB 9/70 -).
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