Rechtsprechung
| BGH, 29.06.2006 - VII ZR 100/05 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Führt auch ein falscher Hinweis auf Ausschreibungsfehler zur Haftungsbefreiung? (IBR 2006, 438)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.09.1999 - 5 O 63/99
- OLG Köln, 09.05.2000 - 22 U 244/99
- LG Köln, 02.12.2003 - 5 O 63/99
- OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 6/04
- BGH, 29.06.2006 - VII ZR 100/05
Wird zitiert von ...
- OLG München, 19.07.2017 - 7 U 3387/16
Zum Anspruch des Handeslvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs
Denn eine solche Klausel bedeutet faktisch einen Verzicht des Handelsvertreters auf sein Recht aus § 87 c Abs. 2 HGB und ist daher gemäß § 87 c Abs. 5 HGB unwirksam (…vgl. BGH, Urteile vom 20.2.1964 - VII ZR 147/62, Rz. 26.27;… vom 19.11.1996 - VIII ZR 293/94, Rz. 19; vom 20.9.2006 - VII ZR 100/05, Rz. 23).Aus diesem Grund muss der Buchauszug eine vollständige, geordnete und übersichtliche Darstellung aller Angaben enthalten, die für die Provision von Bedeutung sind, die der Handelsvertreter mithin zur Überprüfung der Provisionsansprüche benötigt (vgl. BGH, Urteil vom 20.9.2006 - VII ZR 100/05, Rz. 17).
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