Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1968 - VII ZR 101/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragsabrede über Entwicklungskosten - Wirksamkeit einer mündlichen Abrede neben einem schriftlichen Bestätigungsschreiben - Übernahme der Entwicklungskosten im Falle des vorzeitigen Abbruchs von Geschäftsbeziehungen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.1964 - VII ZR 111/63
Wirksamkeit mündlicher Abreden trotz vereinbarter Schriftform, Schriftformklausel
Auszug aus BGH, 16.12.1968 - VII ZR 101/66
Das hat es (S. 13 oben) unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats BGH NJW 1965, 293 zutreffend ausgeführt. - BGH, 22.01.1964 - VIII ZR 111/63
Auszug aus BGH, 16.12.1968 - VII ZR 101/66
Daß eine mündliche Abrede auch außerhalb und neben einem schriftlichen Bestätigungsschreiben wirksam sein kann, besagt gerade die von der Revision angeführte Entscheidung BGH NJW 1964, 589.
- BGH, 29.11.1973 - VII ZR 205/71
Wirksamkeit einer mündlichen Abrede bei vereinbarter Schriftform
Das gilt selbst dort, wo die Parteien an eine Beachtung der Schriftform nicht gedacht haben (Senatsurteile vom 26. November 1964 - VII ZR 111/63 - = LM BGB § 125 Nr. 20; 16. Dezember 1968 - VII ZR 101/66; 22. Juni 1970 - VII ZR 119/68; 8. Oktober 1970 - VII ZR 12/70 -).
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