Rechtsprechung
| BGH, 08.06.1988 - VII ZR 105/87 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundurteil - Spruchreife - Schiedsgutachten - Schadenshöhe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 304
Voraussetzungen eines Grundurteils
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1045
- MDR 1988, 1053
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.01.2016 - I ZB 50/15
Entscheidung des Schiedsgerichts über die eigene Zuständigkeit trotz …
Es kommt nicht darauf an, ob eine solche Klage, wie das Oberlandesgericht angenommen hat, "als zur Zeit unbegründet" (für den Fall, dass die beweispflichtige Partei die rechtserhebliche Tatsache, deren Feststellung dem Schiedsgutachter übertragen ist, nicht durch Vorlage des Schiedsgutachtens nachweist vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - VII ZR 105/87, NJW-RR 1988, 1405;… Urteil vom 7. Juni 2011 - II ZR 186/08, NJW-RR 2011, 1059 Rn. 13) oder, wie die Rechtsbeschwerde geltend macht, "als zur Zeit unzulässig" (…für den Fall, dass die klagende Partei vor Klageerhebung nicht wie vereinbart einen Schlichtungsversuch vor einem Schiedsgericht unternommen hat vgl. BGH, NJW-RR 2009, 637 Rn. 17) abzuweisen ist.
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