Rechtsprechung
| BGH, 28.06.2007 - VII ZR 107/06 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässiges Teilurteil als Zulassungsgrund i.S.d. § 543 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 301 § 543 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein unzulässiges Teilurteil mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatzansprüche wegen Bausummenüberschreitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Architekten (IBR 2007, 1258)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bausummenüberschreitung: Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung über Kostenrisiken! (IBR 2007, 501)
Verfahrensgang
- LG Kempten, 13.04.2005 - 2 O 1317/01
- OLG München, 26.04.2006 - 27 U 312/05
- BGH, 28.06.2007 - VII ZR 107/06 (1)
- OLG München, 17.06.2009 - 27 U 312/05
- BGH, 14.07.2011 - VII ZR 142/09
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1621
Wird zitiert von ...
- BGH, 04.07.2017 - VIII ZR 127/17
Wohnraummiete: Erfüllungswirkung der Hinterlegung der Miete wegen angeblicher …
Rn. 16 a) Es bedarf keiner Entscheidung, ob § 301 ZPO in der vorliegenden Prozesssituation einer Entscheidung des Amtsgerichts durch Teilurteil entgegenstand; jedenfalls wäre ein dem Berufungsgericht insoweit etwa unterlaufener Verfahrensfehler kein Revisionszulassungsgrund (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2006 - IX ZR 194/03, juris Rn. 2; vom 28. Juni 2007 - VII ZR 107/06, juris), insbesondere kommt insoweit - entgegen der Auffassung des Klägers - eine Gehörsverletzung oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot oder den Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz nicht in Betracht.
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