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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1969 - VII ZR 111/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,3857
BGH, 10.07.1969 - VII ZR 111/67 (https://dejure.org/1969,3857)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1969 - VII ZR 111/67 (https://dejure.org/1969,3857)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1969 - VII ZR 111/67 (https://dejure.org/1969,3857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkte Überprüfbarkeit des Bestehens oder Nichtbestehens eines wichtigen Kündigungsgrundes auf die Tatsache der Verkennung des Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes durch den Tatrichter - Geringfügige durch die Kommanditbeteiligung der Ehefrau veranlasste Tätigkeit ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Störung des Vertrauensverhältnisses, Verbot der Übernahme weiterer Vertretungen, AA des Bausparkassenvertreters, enger wirtschaftlicher Zusammenhang, Folgeverträge, Verwirkung des AA

Papierfundstellen

  • DB 1969, 1980
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1961 - VII ZR 237/59

    Ausgleichsanspruch des Bausparkassenvertreters

    Auszug aus BGH, 10.07.1969 - VII ZR 111/67
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats BGHZ 34, 310 hat das Berufungsgericht ferner ausgeführt, mit großer Wahrscheinlichkeit seien nach dem 31. Dezember 1963 Abschlüsse zustande gekommen, die sich bei natürlicher Betrachtungsweise als Fortsetzung (Verlängerung) oder Erweiterung (Summenerhöhung) früher vom Kläger vermittelter Bausparverträge darstellten.

    Die vorbezeichneten Schriftsteller stellen nicht in Abrede, daß in den in der Entscheidung BGHZ 34, 310 bezeichneten Fällen sich Provisionsverluste des ausgeschiedenen Versicherungs- oder Bausparkassenvertreters ergeben könnten und damit ein Ausgleichsanspruch für diesen in Betracht komme.

  • BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79

    Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen Schadensersatz zugebilligt hat, weil der Besteller das fehlerhafte Werk nicht benutzen konnte, ging es um den Ersatz von Aufwendungen, die für die zeitweilige Anmietung einer anderen Wohnung notwendig entstanden waren (BGHZ 46, 238, 240), oder um den Ersatz von entgangenem Gewinn (Urteil vom 30. November 1967 - VII ZR 111/67 - Mietausfall; BGHZ 72, 31 - Bowling-Bahn).
  • BGH, 06.07.1972 - VII ZR 75/71

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Bausparkassenvertreters

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