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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1970 - VII ZR 12/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,4679
BGH, 08.10.1970 - VII ZR 12/70 (https://dejure.org/1970,4679)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1970 - VII ZR 12/70 (https://dejure.org/1970,4679)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1970 - VII ZR 12/70 (https://dejure.org/1970,4679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausreichende Bestimmung des Klageantrags - Teileinklagung eines einheitlichen Anspruchs - Abänderung eines Vertrages - Wirksamkeit mündlich vereinbarter Vertragsänderungen bei Bestehen einer Schriftformklausel - Bestehen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.11.1973 - VII ZR 205/71

    Wirksamkeit einer mündlichen Abrede bei vereinbarter Schriftform

    Das gilt selbst dort, wo die Parteien an eine Beachtung der Schriftform nicht gedacht haben (Senatsurteile vom 26. November 1964 - VII ZR 111/63 - = LM BGB § 125 Nr. 20; 16. Dezember 1968 - VII ZR 101/66; 22. Juni 1970 - VII ZR 119/68; 8. Oktober 1970 - VII ZR 12/70 -).
  • BGH, 11.10.1973 - VII ZR 96/72

    Beauftragung eines Unternehmens zum Bau von Fertighäusern - Konkludente Kündigung …

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Grundsätze über die Wirkung des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch dann gelten, wenn der Bestätigende oder der Bestätigungsempfänger nicht Kaufmann ist, aber in erheblichem Umfang am Geschäftsleben teilnimmt und erwartet werden kann, daß die Beteiligten nach kaufmännischer Sitte verfahren (vgl. u. a. BGHZ 11, 1, 3; 40, 42; BGH NJW 1964, 1223; Senatsurteil vom 8. Oktober 1970 - VII ZR 12/70 = Schäfer/Finnern Z 3.01 Bl. 438).
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