Rechtsprechung
| BGH, 20.04.1966 - VII ZR 122/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Nachbesserung von mangelhaften Bauarbeiten - Abdichtungsarbeiten in einem Keller - Fehlerhafte Montage von Brunnentöpfen (wasserdurchlässig)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.04.1961 - VII ZR 9/60
Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Werkvertrag
Auszug aus BGH, 20.04.1966 - VII ZR 122/64
Den Anspruch der Klägerin auf Ersatz der durch das eindringende Wasser schon entstandenen und noch entstehenden Schäden leitet das Berufungsgericht aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung her, weil diese Schäden nicht in dem Mangel des Werkes (§ 635 BGB) beständen, sondern sich als Folgen des Mangels am Werk ergäben (vgl. BGHZ 35, 130, 37, 341).
- BGH, 16.09.1971 - VII ZR 5/70
Begriff des Bauwerks
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.07.1973 - VII ZR 177/72
Ansprüche des Auftragnehmers aus unerlaubter Handlung auf Ersatz entfernter …
Das ist sogar einer der Hauptanwendungsfälle der Haftung des Auftragnehmers aus positiver Vertragsverletzung bei mangelhaften Arbeiten an Bauwerken (vgl. etwa BGHZ 58, 305; 58, 332, 339, 341; Urteile vom 22. April 1965 - VII ZR 145/63 - und vom 20. April 1966 - VII ZR 122/64 -).
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