Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1963 - VII ZR 129/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Witterungseinflüsse als Risiko des Werkunternehmers - Nichteinhaltung der Ausführungsfrist - Mehransprüche wegen Erschwerung der Arbeit durch Regen - Regenfälle als ein nicht vorhersehbares Risiko - Regenfälle als Naturereignis - Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1964, 298
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.11.1961 - VII ZR 141/60
Auszug aus BGH, 11.11.1963 - VII ZR 129/62
Dafür, daß die Regenfälle ein nicht vorhersehbares und damit nicht in das Risiko des Unternehmers fallendes Naturereignis (Katastrophe) waren, hat die Klägerin nichts vorgetragen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 23. November 1961 - VII ZR 141/60 -). - BGH, 16.04.1962 - VII ZR 47/61
Auszug aus BGH, 11.11.1963 - VII ZR 129/62
Im übrigen ist zu beachten, daß, selbst wenn es sich bei dem Bescheid des Finanzbauamts T... um ein Anerkenntnis handeln sollte, dieses möglicherweise für die Bauherrin nicht bindend wäre, wenn sich die dem Bescheid zugrundeliegenden Berechnungen als fehlerhaft erweisen sollten (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 4. Mai 1961 - VII ZR 43/60 - in JR ??? 183 = BB 1961, 803 und vom 16. April 1962 - VII ZR 47/61 - in WM 1962, 742 = BB 1962, 732 mit weiteren Nachweisungen). - BGH, 04.05.1961 - VII ZR 43/60
Auszug aus BGH, 11.11.1963 - VII ZR 129/62
Im übrigen ist zu beachten, daß, selbst wenn es sich bei dem Bescheid des Finanzbauamts T... um ein Anerkenntnis handeln sollte, dieses möglicherweise für die Bauherrin nicht bindend wäre, wenn sich die dem Bescheid zugrundeliegenden Berechnungen als fehlerhaft erweisen sollten (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 4. Mai 1961 - VII ZR 43/60 - in JR ??? 183 = BB 1961, 803 und vom 16. April 1962 - VII ZR 47/61 - in WM 1962, 742 = BB 1962, 732 mit weiteren Nachweisungen). - BGH, 29.06.1961 - VII ZR 86/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.11.1963 - VII ZR 129/62
Insoweit liegt der Fall, worauf die Beklagte zutreffend hinweist, nicht unähnlich wie in der Entscheidung des Senats vom 29. Juni 1961 - VII ZR 86/60 -, in welcher bei einem Besatzungsbauvorhaben der Feststellung der Oberfinanzdirektion der Charakter eines Anerkenntnisses abgesprochen wurde.
- LG Neuruppin, 14.06.2018 - 31 O 40/16
Anordnung der Straßenverkehrsbehörde = Verlangen einer zusätzlichen Leistung!
Das lässt darauf schließen, dass es sich um eine Prüfung ohne "Endgültigkeitswirkung" handelte, die zwar als Grundlage für die Gewährung einer Abschlagszahlung dienen konnte, im Übrigen aber noch der Nachprüfung und etwaigen Abänderungen durch die überprüfenden Behörden, insbesondere der Beklagten, unterlag (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. November 1963 - VII ZR 129/62 -, Rn. 35, juris). - BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69
Nichtigkeit eines Vertrages wegen fehlender notarieller Beurkundung - Rückgewähr …
Soweit die Beklagte den Rechnungsposten der Klage eigene Gegenposten entgegenstellt, sind sie in rechtlicher Hinsicht, abweichend von der Auffassung des Oberlandesgerichts, nicht als zur Aufrechnung gestellte Gegenforderungen der Beklagten zu werten, sondern nach der in der Rechtsprechung anerkannten Saldolehre bereits von vornherein bei Bemessung des eingeklagten Bereicherungsanspruchs als Abzugsposten, die die Höhe des Klaganspruchs unmittelbar vermindern (Urt. v. 24. Juni 1963, VII ZR 129/62, WM 1963, 834, 836).
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