Rechtsprechung
| BGH, 29.02.1968 - VII ZR 131/65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Durchführung eines Bauvorhabens - Zahlung eines Architektenhonorars
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.11.1972 - VII ZR 77/71
Pflichten des Architekten zur Vermeidung nicht erforderlicher Leistungen
Richtig ist zwar, daß ein Architekt, bevor geklärt ist, ob ein Bauvorhaben überhaupt durchgeführt werden kann, grundsätzlich den Bauherrn nicht mit Kosten für noch nicht erforderliche Leistungen belasten darf (BGH VII ZR 142/58 vom 23. März 1959 = Schäfer-Finnern Z 3.01 - 111; VII ZR 131/65 vom 1. Februar 1968; VII ZR 53/66 vom 9. Mai 1968; VII ZR 21/67 vom 17. April 1969). - BGH, 17.04.1969 - VII ZR 21/67
Anspruch auf Zahlung eines Zeithonorars an einen Ingenieur - Kündigung des …
Die Entscheidung des Berufungsgerichts wird auch noch durch folgende Erwägung getragen: Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darf ein Architekt, solange nicht geklärt ist, ob das Bauvorhaben durchgeführt werden kann, grundsätzlich den Bauherrn nicht mit Kosten für noch nicht erforderliche Architektenleistungen belasten (BGH VII ZR 142/58 vom 23. März 1959 Schäfer-Finnern Z 3.01-111; VII ZR 131/65 vom 1. Februar 1968; VII ZR 53/66 vom 9. Mai 1968).
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