Rechtsprechung
| BGH, 28.03.1968 - VII ZR 145/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung des Werklohns aus einem Architektenvertrag - Vorliegen einer Vereinbarung über eine unentgeltliche Tätigkeit - Anspruch auf Vergütung für einen unverbindlichen, mündlich erteilten Auftrag
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
Auszug aus BGH, 28.03.1968 - VII ZR 145/65
Schon deshalb brauchte das Berufungsgericht ihm nicht stattzugeben (BGHZ 35, 103, 106) [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60].
- BGH, 28.03.1985 - VII ZR 180/84
Arbeiten eines Architekten auf eigenes Risiko
Daneben hat der Senat auch die auf tatrichterlicher Würdigung der Umstände des Einzelfalles beruhende Auffassung der Berufungsgerichte gebilligt, daß ein "unverbindlicher" Bebauungsvorschlag als "kostenlos" zu verstehen sei und der Architekt sich an seine Zusage, er werde die Bebauungs- und Finanzierungsmöglichkeiten "kostenlos" ermitteln, festhalten lassen müsse (Urteile vom 28. März 1968 - VII ZR 145/65 = Schäfer/Finnern Z 3.01 B1.380; 20. Juni 1968 - VII ZR 64/66 = Schäfer/Finnern Z 3.00 B1.144).
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