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| BGH, 23.02.1961 - VII ZR 147/59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 23.11.1926 - VI 390/26
Mäklervertrag
Auszug aus BGH, 23.02.1961 - VII ZR 147/59
Wenn das Berufungsgericht aber meinen sollte, eine Vereinbarung entsprechend der Äußerung des Beklagten sei nicht anzunehmen, weil Korth nicht zugestimmt habe, so hat es anscheinend nicht berücksichtigt, daß Stillschweigen unter Anwesenden nach Treu und Glauben vielfach als Einverständnis zu werten ist (vgl. RGZ 115, 266); daß Korth ausdrücklich widersprochen hätte, ist bisher nicht festgestellt.
- BGH, 17.05.1962 - VII ZR 232/60 Ein solches Schweigen auf ein Angebot kann aber dann als Einverständnis angesehen werden, wenn es nach Lage der Umstände unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben so aufgefaßt werden darf (RGZ 115, 266, 268; Urteil des Senats vom 23. Februar 1961 - VII ZR 147/59 -).
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