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| BGH, 14.05.1970 - VII ZR 154/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarung der Verdingungsordnung für Bauvorschriften (VOB) bei der Vergabe eines Bauauftrags - Anforderungen an die gerichtliche Beweisaufnahme - Anforderungen an die Protokollierung der Urteilsverkündung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.03.1968 - VII ZR 77/65
Aufrechnung mit einer verjährten Forderung
Auszug aus BGH, 14.05.1970 - VII ZR 154/69
Wegen des Sachverhalts wird auf das Revisionsurteil des erkennenden Senats vom 14. März 1968 - VII ZR 77/65 - verwiesen. - BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51
Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform
Auszug aus BGH, 14.05.1970 - VII ZR 154/69
Gebunden war das Berufungsgericht nur an die Rechtsansicht des Revisionsgerichts, die der Aufhebung des ersten Berufungsurteils unmittelbar zugrunde lag; auch hieraus ergibt sich keine Bindung an Tatsachenfeststellungen (§ 565 Abs. 2 ZPO; BGHZ 3, 321). - BGH, 22.04.1965 - VII ZR 237/62
Klage auf Zahlung der Vergütung aus dem Bau eines Einfamilienhauses - Vergütung …
Auszug aus BGH, 14.05.1970 - VII ZR 154/69
Ein Unternehmer, der mangelhaft arbeitet, kann sich in der Regel nicht darauf berufen, daß er nicht genügend beaufsichtigt worden sei (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. April 1965 - VII ZR 237/62 - S. 8).
- BGH, 20.12.1973 - VII ZR 153/71
Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bei Mietausfall Infolge mangelhafter …
Der Bauherr ist dem Unternehmer nicht verantwortlich, wenn der Architekt seine Pflicht zur Bauaufsicht verletzt; insoweit ist der Architekt nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn (BGH, Urteile vom 14. Mai 1970 - VII ZR 154/69 -, vom 15. März 1971 - VII ZR 153/69 - und vom 29. November 1971 - VII ZR 101/70 - = WM 1972, 800, 801). - BGH, 25.11.1971 - VII ZR 37/70
Drittschaden - Schuldhafte Mitverursachung - Hilfsperson - Dritter
Es genügt daher, was zulässig ist (vgl. die Urteile des Senats vom 10. Februar 1964 - VII ZR 179/62 und H . Mai 1970 - VII ZR 154/69), die Frage, ob dem Kläger das Verhalten Dr. S U zwischen dem 27. Dezember 1962 und dem 2. Januar 1963 gemäß den §§ 254, 278 BGB zuzurechnen ist, dem Betragsverfahren zu überlassen, ebenso auch die Entscheidung über die Kosten der beiden Rechtsmittelzüge.
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