Rechtsprechung
| BGH, 23.02.2006 - VII ZR 17/05 |
Zitiervorschläge
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Subunternehmerhaftung und Sowieso-Kosten! (IBR 2006, 439)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 03.06.2004 - 9 O 383/03
- OLG Koblenz, 16.12.2004 - 5 U 772/04
- OLG Koblenz, 18.01.2005 - 5 U 772/04
- BGH, 23.02.2006 - VII ZR 17/05
Wird zitiert von ...
- LG Halle, 06.05.2010 - 4 O 1497/08
Zur vollständigen Feststellung der Haftungsvoraussetzungen im …
Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen, mit denen er die Kläger titulierter Forderungen auf die Feststellungsklage verwies (BGH juris Urteile vom 26.9.2002, Az.: IX ZR 180/02; 14.3.2003, Az.: IXa ZR 52/03; 5.4.2005, Az.: VII ZR 17/05), keine Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung dieses Feststellungsverfahrens gemacht.
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