Rechtsprechung
| BGH, 21.01.1960 - VII ZR 170/58 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97
Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei …
Sicherheiten müssen sich bei Leistungsunfähigkeit des Schuldners, also vor allem im Falle der Insolvenz, bewähren (BGHZ 26, 185, 191; 130, 115, 126 f.; BGH, Urt. v. 21. Januar 1960 - VII ZR 170/58, WM 1960, 576, 578; BGH, Beschl. v. 6. März 1997 - IX ZR 74/95, WM 1997, 750, 756). - BGH, 17.04.1961 - VII ZR 189/59
Rechtsmittel
Es kommt nicht darauf an, mit welcher Begründung die Klägerin der Gemeinschuldnerin gegenüber damals weitere Vorleistungen ablehnte, sondern ob sie objektiv ein Recht zu einer solchen Ablehnung hatte (vgl. auch die Entscheidung des Senats VII ZR 170/58 vom 21. Januar 1960, WM 1960, 576).
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