Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1965 - VII ZR 176/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch für zuviel gezahlte Beträge aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages - Tragen der Diskontspesen ohne ausdrückliche Vereinbarung durch Hingabe der Akzepte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- obrembalski:Verwechslungsgefahr (Kurzinformation)
Kostentragung bei Diskontspesen
Papierfundstellen
- NJW 1965, 1853
- MDR 1965, 821
- DB 1965, 1171
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 27.01.1982 - VIII ZR 295/80
Rechtsnatur eines Eigenhändlervertrages; Rechte des Eigenhändlers bei Verletzung …
Die Ansicht des Berufungsgerichts entspricht jedoch im Ergebnis dem BGH-Urteil vom 8. Juli 1965 - VII ZR 176/63 (LM BGB § 364 Nr. 2 = WM 1965, 843 = NJW 1965, 1853), wonach der Schuldner im Zweifel die Diskontspesen zu tragen hat, wenn er dem Gläubiger zur Befriedigung einer fälligen Forderung Akzepte gibt; einer hierauf gerichteten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf es nicht. - OLG Frankfurt, 05.03.1991 - 8 U 6/90
Übernahme von Diskontspesen aus der Hingabe des Wechsels; Zahlungspflicht des …
Wird dabei auf eine bereits fällige Forderung geleistet, hat die Diskontspesen im Zweifel nach den Zweck der Leistung und der Interessenlage der Schuldner zu tragen; liegt dem Wechsel eine noch nicht fällige Forderung zugrunde, so soll der Gläubiger die Diskontspesen tragen (BGH - 8.7.1965 - NJW 1965, 1853;… LG Düsseldorf, a.a.O.;… Baumbach/Hefermehl, a.a.O.). - BGH, 15.12.1965 - VIII ZR 22/64
Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (culpa in …
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 8. Juli 1965 (VII ZR 176/63 - WM 1965/843) ausgeführt: Nehme ein Gläubiger für eine fällige Forderung erfüllungshalber Akzepte entgegen, so gewähre er damit dem Schuldner einen Kredit. - BGH, 24.06.1970 - VIII ZR 258/68
Unklagbarkeit aus Devisenkontrakten nach dem Abkommen über den Internationalen …
Dafür, daß der Beklagte entgegen kaufmännischer Sitte (vgl. BGH Urteil vom 8. Juli 1965 - VII ZR 176/63 - LM BGB § 364 Nr. 2 = BGH Warn 1965 Nr. 172) auch dann, wenn er der Klägerin weiter einen Nachlaß von 4 % einräumte, außer der Kreditierung durch Wechselhingabe auch noch die Belastung mit Diskontspesen hat hinnehmen wollen, fehlt es an jeder vernünftigen Erklärung.
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