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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1970 - VII ZR 183/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,8301
BGH, 30.04.1970 - VII ZR 183/68 (https://dejure.org/1970,8301)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1970 - VII ZR 183/68 (https://dejure.org/1970,8301)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1970 - VII ZR 183/68 (https://dejure.org/1970,8301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Feststellungsinteresses durch die Möglichkeit der Leistungsklage - Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage bei Möglichkeit einer abschließenden oder prozesswirtschaftlich sinnvolleren Entscheidung des Parteienstreits - Übergang von der ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 30.04.1970 - VII ZR 183/68
    Es ist seit langem in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Übergang von der Feststellungs - zur Leistungsklage und umgekehrt keine nach § 264 ZPO zu behandelnde Klagänderung darstellt, sondern als eine bloße Abwandlung des Klagantrags im Sinne des § 268 Ziff. 2 ZPO anzusehen ist (RGZ 171, 202, 203; BGH NJW 1951, 311, 312 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] unter III; vgl. auch BGH NJW 1960, 1950 für den Übergang von der Auskunfts- und Rechnungslegungsklage zur Leistungs- bzw. Feststellungsklage).

    Der neue Antrag muß sich freilich auch und gerade, wenn es sich um einen Hilfsantrag handelt, in derselben Richtung wie der (ursprüngliche) Hauptantrag bewegen, sich also auf dasselbe Rechtsverhältnis beziehen (BGH NJW 1951, 311, 312) [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50].

  • BGH, 25.02.1953 - II ZR 172/52

    Auswahl des Sachverständigen durch das Gericht

    Auszug aus BGH, 30.04.1970 - VII ZR 183/68
    Es handelt sich also um den durch Mängel bedingten sog. merkantilen Minderwert des Gebäudes, dessen Ausgleich die Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangen können, wenn ihnen die Beklagte im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht wegen Mängel am Bauwerk auf Schadenersatz haftet (BGHZ 9, 98; BGH BB 1961, 1216; Senatsurteil v. 24. Februar 1969 VII ZR 173/66).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses - …

    Auszug aus BGH, 30.04.1970 - VII ZR 183/68
    Während das für Feststellungsklagen, die gegen die öffentliche Hand gerichtet sind, weitgehend vorausgesetzt werden darf (RGZ 129, 31, 34; einschränkend: 152, 193, 198), kann dasselbe bei Privatunternehmen, auch wenn sie dem Umfang nach eine gewisse Bedeutung erlangt haben, nicht ohne weiteres angenommen werden (vgl. BAG NJW 1962, 270).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 146/60

    Minderung des Verkehrswerts eines Gebäudes als sog. merkantiler Minderwert …

    Auszug aus BGH, 30.04.1970 - VII ZR 183/68
    Es handelt sich also um den durch Mängel bedingten sog. merkantilen Minderwert des Gebäudes, dessen Ausgleich die Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangen können, wenn ihnen die Beklagte im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht wegen Mängel am Bauwerk auf Schadenersatz haftet (BGHZ 9, 98; BGH BB 1961, 1216; Senatsurteil v. 24. Februar 1969 VII ZR 173/66).
  • BGH, 24.02.1969 - VII ZR 173/66

    Ableistung eines Offenbarungseides - Anspruch auf Schadensersatz für Schäden bei …

    Auszug aus BGH, 30.04.1970 - VII ZR 183/68
    Es handelt sich also um den durch Mängel bedingten sog. merkantilen Minderwert des Gebäudes, dessen Ausgleich die Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangen können, wenn ihnen die Beklagte im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht wegen Mängel am Bauwerk auf Schadenersatz haftet (BGHZ 9, 98; BGH BB 1961, 1216; Senatsurteil v. 24. Februar 1969 VII ZR 173/66).
  • RG, 05.07.1943 - III 37/43

    Ist der Übergang vom Leistungs- zum Feststellungsbegehren bei gleichbleibendem …

    Auszug aus BGH, 30.04.1970 - VII ZR 183/68
    Es ist seit langem in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Übergang von der Feststellungs - zur Leistungsklage und umgekehrt keine nach § 264 ZPO zu behandelnde Klagänderung darstellt, sondern als eine bloße Abwandlung des Klagantrags im Sinne des § 268 Ziff. 2 ZPO anzusehen ist (RGZ 171, 202, 203; BGH NJW 1951, 311, 312 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] unter III; vgl. auch BGH NJW 1960, 1950 für den Übergang von der Auskunfts- und Rechnungslegungsklage zur Leistungs- bzw. Feststellungsklage).
  • RG, 13.05.1930 - III 291/29

    1. Ist bei der Klage eines Volksschullehrers gegen den Preußischen Staat auf …

    Auszug aus BGH, 30.04.1970 - VII ZR 183/68
    Während das für Feststellungsklagen, die gegen die öffentliche Hand gerichtet sind, weitgehend vorausgesetzt werden darf (RGZ 129, 31, 34; einschränkend: 152, 193, 198), kann dasselbe bei Privatunternehmen, auch wenn sie dem Umfang nach eine gewisse Bedeutung erlangt haben, nicht ohne weiteres angenommen werden (vgl. BAG NJW 1962, 270).
  • BGH, 16.05.1974 - VII ZR 23/72

    Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage - Voraussetzungen für das …

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage und umgekehrt eine bloße Abwandlung des Klagantrags im Sinne des § 268 Ziffer 2 ZPO darstellt (RGZ 171, 202, 203; BGH NJW 1951, 311, 312 unter III; Senatsurteil vom 30. April 1970 - VII ZR 183/68 -).
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