Rechtsprechung
| BGH, 27.02.2003 - VII ZR 188/02 |
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unklare Leistungsbeschreibung: Kein Nachtrag! (IBR 2003, 181)
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 27.06.2019 - 2 U 11/18
Straßenaufbruch - Leistungsänderung durch Verwendung des Straßenaufbruchs einer …
Rn. 58 aa) Die Prozessparteien gehen zwar zu Recht davon aus, dass ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Baugrundgutachten Bestandteil der Leistungsbeschreibung wird und bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil v. 20.08.2009, VII ZR 205/07, BGHZ 182, 158, in juris Tz. 61 f.; 78; OLG Koblenz, Urteil v. 17.04.2002, 1 U 829/99, juris, nachgehend BGH, Beschluss v. 27.02.2003, VII ZR 188/02).Rn. 67 bb) Jedenfalls darf ein Bieter nicht ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber von einer ihm günstigen Preisermittlungsgrundlage ausgehen, die nach dem Inhalt der Leistungsbeschreibung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 17.04.2002, 1 U 829/99, nach juris, nachgehend BGH, Beschluss v. 27.02.2003, VII ZR 188/02;… auch Putzier/Goede/Katzenbach/Werner/Schuldt/Giere, a.a.O., DIN 18300 Rn. 129).
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