Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1970 - VII ZR 190/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Berechnung von Rechtsanwaltsgebühren - Herleitung eines Auftrags zur Wahrnehmung der persönlichen Interessen des Beklagten - Anforderungen an die Auslegung eines Rechtsberatungsvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 755
- DB 1970, 1783
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.03.1968 - VII ZR 77/65
Aufrechnung mit einer verjährten Forderung
Auszug aus BGH, 25.05.1970 - VII ZR 190/68
In den von der Revision bezeichneten erstinstanzlichen Äußerungen des Klägers ist kein hinreichend eindeutiges Geständnis über Tatsachen zu finden (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 14. März 1968 VII ZR 77/65 und vom 27. März 1969 VII ZR 40/67). - BGH, 27.03.1969 - VII ZR 40/67
Klagebefugnis bei ausländischem Konkurs des Klägers - Garantieleistung für einen …
Auszug aus BGH, 25.05.1970 - VII ZR 190/68
In den von der Revision bezeichneten erstinstanzlichen Äußerungen des Klägers ist kein hinreichend eindeutiges Geständnis über Tatsachen zu finden (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 14. März 1968 VII ZR 77/65 und vom 27. März 1969 VII ZR 40/67).
- LG Ulm, 05.06.2013 - 3 T 158/11
Bestimmung des Gegenstandswerts für Rechtsanwaltsgebühren im Zusammenhang mit …
Mit Schriftsatz vom 21.11.2011 hat Rechtsanwältin M. sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 23.10.2011 eingelegt und vorgetragen, dass das Amtsgericht Göppingen verkenne, dass die zitierten Entscheidungen des Landgerichts Berlin mit Beschluss vom 11.03.2009 - Az. 82 T 905/08 - und des BGH vom 25.05.1970 - Az. VII ZR 190/68 - eine andere Konstellation gehabt hätten, d.h. dass die angemeldete Forderung weit höher gewesen sei als die tatsächliche Insolvenzmasse.Die Entscheidungen des BGH vom 25.05.1970 - Az. VII ZR 190/68 - und des LG Berlin mit Beschluss vom 09.02.2009 - Az. 86 T 76/09 - seien exemplarisch dafür herangezogen worden, dass die Rechtsprechung auch bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einer Insolvenzmasse ausgehe.
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