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| BGH, 12.07.1971 - VII ZR 191/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revisionsfristversäumnis - Armut - Armenrechtsbewilligung - Belege
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 962
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57
Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung
Auszug aus BGH, 12.07.1971 - VII ZR 191/70
War dagegen diese Erwartung nicht gerechtfertigt, weil die Partei oder ihr Vertreter erkennen konnten, daß die Armut in dem Gesuch nicht ausreichend dargetan war, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (BGH LM Nr. 14 zu § 233 (Anh.) ZPO; BGHZ 26, 99, 101 [BGH 26.11.1957 - VIII ZB 14/57] ; LM Nr. 12 zu § 233 (Hc) ZPO). - BGH, 21.09.1964 - VII ZB 14/64
Auszug aus BGH, 12.07.1971 - VII ZR 191/70
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in Fällen wie dem vorliegenden Voraussetzung für die Bewilligung der Wiedereinsetzung, daß der Antragsteller innerhalb der Rechtsmittelfrist in solcher Weise um das Armenrecht nachgesucht hat, daß er von seinem Standpunkt aus gesehen damit rechnen konnte, ihm werde das Armenrecht bewilligt (Senatsbeschluß VII ZB 14/64 vom 21. September 1964 = LM Nr. 15 zu § 233 (H) ZPO).
- BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84
Kenntnis eines Pächters bezüglich der eingeschränkten Bebaubarkeit eines …
Wird die Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Armut versagt, so kann einer Partei nach § 233 ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist nur dann bewilligt werden, wenn sie vernünftigerweise mit der Verweigerung nicht rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGH NJW 1964, 868 [BGH 20.01.1964 - II ZR 72/62] und VersR 1971, 962). - BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86
Anspruch eines ehelichen Kindes auf Zahlung von Unterhalt - Wiedereinsetzung in …
Da es hierbei darum geht, ob die mittellose Partei innerhalb offener Rechtsmittelfrist alles ihr Zumutbare für die Rechtsverfolgung getan hat, hatte der Kläger entgegen der Auffassung der Revision nicht ohne weiteres einen Anspruch darauf, das Vermögensverzeichnis nach Ablauf der Berufungsfrist noch nachreichen zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1955 - IV ZA 65/55 - LM ZPO § 233 Nr. 99 und vom 12. Juli 1971 - VII ZR 191/70 - VersR 1971, 962 m.w.M.). - BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 42/87
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unerwarteter Ablehnung …
Sein zusätzliches Anbieten, ein "aktuelles Formular" - falls notwendig - nachzureichen, war ohne Bedeutung, weil die Vorlage der notwendigen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist geschehen muß, was dem Kläger auf einen entsprechenden Hinweis des Gerichts hier nicht mehr möglich gewesen wäre (vgl. BGH VersR 1971, 962; 1981, 884). - BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich eines …
Abgesehen davon, daß nahegelegen hätte, eine stillschweigende Bezugnahme auf die kurz zuvor zu den Akten gegebene Erklärung vom 26. September 1984 anzunehmen, ist in derartigen Fällen die Wiedereinsetzung auch zu gewähren, wenn fristgerecht (§ 234 ZPO) dargetan wird, daß die rechtzeitige Vorlage ohne zurechenbares Verschulden im Sinne von §§ 233, 85 Abs. 2 ZPO unterblieben ist (vgl. BGH VersR 1959, 623 und 762; 1971, 962). - BGH, 20.07.1984 - III ZR 106/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Wird die Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Armut versagt, so kann einer Partei nach § 233 ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist nur dann bewilligt werden, wenn sie vernünftigerweise mit der Verweigerung nicht rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGH NJW 1964, 868 [BGH 20.01.1964 - II ZR 72/62] und VersR 1971, 962).
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