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| BGH, 17.10.1960 - VII ZR 196/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- MDR 1961, 45
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56
Rechtswidrigkeit einer Drohung
Auszug aus BGH, 17.10.1960 - VII ZR 196/59
Diese Auffassung steht mit dem Urteil des Senats BGHZ 25, 217 im Einklang.Auf die in dem Urteil BGHZ 25, 217 behandelte und von der Revision aufgegriffene Frage, inwieweit ein Irrtum des Drohenden über die Widerrechtlichkeit von Bedeutung ist, kommt es hier also nicht an.
- BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, …
Auszug aus BGH, 17.10.1960 - VII ZR 196/59
Zwar hat bei einer unerlaubten Handlung (§ 823 BGB) derjenige, der ein geschütztes Rechtsgut verletzt hat, die Beweislast dafür, daß sein Verhalten im Einzelfall etwa gerechtfertigt ist (BGHZ 24, 21, 27 f). - BGH, 14.06.1951 - IV ZR 42/50
Kindesannahme. Widerrechtliche Drohung
Auszug aus BGH, 17.10.1960 - VII ZR 196/59
Unter einer Drohung i.S. des § 123 BGB ist die Ankündigung eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Drohende einwirken zu können behauptet (BGHZ 2, 287, 295).
- BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90
Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung
Dafür wäre jedenfalls der Beklagte als der Anfechtende darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BGH Urteil vom 13. Mai 1957 - II ZR 56/56 - NJW 1957, 988; BGH Urteile vom 17. Oktober 1960 - VII ZR 196/59 - und 22. Oktober 1976 - V ZR 247/75 - LM Nr. 23 und 47 zu § 123 BGB). - BGH, 20.01.1983 - I ZR 90/81
Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen - Lkw-Transporte mit frischen Erdbeeren von …
Denn da sie die Anfechtung ihrer fernschriftlichen Erklärung vom 5. Juni 1979 erklärt hat und aus diesem rechtsvernichtenden Einwand gegen das am 5. Juni 1979 zustandegekommene Rechtsgeschäft Rechte herleitet, muß sie deren tatsächliche Voraussetzungen dartun und gegebenenfalls beweisen (BGH v. 17.10.1960 - VII ZR 196/59 - LM BGB § 123 Nr. 23). - BGH, 23.02.1961 - VII ZR 187/59
Rechtsmittel
Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 17. Oktober 1960 - VII ZR 196/59 - ausgeführt hat, hat der Anfechtende auch im Falle der widerrechtlichen Willensbeeinflussung durch Drohung alle Tatsachen zu beweisen, aus denen sich sein Anfechtungsrecht ergeben soll. - BGH, 19.03.1971 - V ZR 161/68
Schuldhaftes Unvermögen zur Grundstücksrückgabe - Schadensersatz nach den …
Allerdings trifft das letztere zwar nicht für die Drohungsanfechtung, aber für die Deliktshaftung zu (Urteil vom 17. Oktober 1960 VII ZR 196/59 LM BGB § 123 Nr. 23).
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