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| BGH, 19.11.1964 - VII ZR 20/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1965, 136
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.05.1966 - VII ZR 87/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Zum Sachverhalt wird auf das Urteil des Senats vom 19. November 1964 - VII ZR 20/63 - verwiesen, durch das die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen wurde. - BGH, 10.06.1965 - VII ZR 131/63
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Schadensersatz nach den …
Dabei verkennt die Beklagte aber, daß die Klägerin nicht einen auf sie übergegangenen Ersatzanspruch der Geschädigten, sondern einen selbständigen auf Grund des zwischen den Parteien abgeschlossenen Werkvertrags entstandenen Anspruch geltend macht, der mit der Haftungsfreistellung der Beklagten nach § 898 RVO a.F. in keinem rechtlichen Zusammenhang steht, Es besteht auch kein Anlaß, den Unternehmer aus seiner Haftung für eine Verletzung seiner Vertragspflicht zu entbinden, wenn und soweit diese zugleich eine körperliche Beeinträchtigung seiner eigenen Arbeitnehmer zur Folge hatte (RGZ 157, 282; BGH in LM Nr. 19 zu § 898 RVO und Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 1964 - VII ZR 20/63 -). - OLG Frankfurt, 05.07.1984 - 1 U 236/83 Anerkanntermaßen gilt die Verwendung von Elektrizität als Antriebskraft und die dabei entstehende Verletzung eines Menschen als typischer Fall der bahnbetrieblichen Gefährdungshaftung ( vgl. RG JW 1900, 158; JW 1918, 176; BGH VersR 1965, 136 ).
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