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| BGH, 30.01.1975 - VII ZR 206/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Abrechnung von Baugrubenaushub
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- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufmaß - Einhaltung der Aufmaßbestimmungen - Bindungswirkung - Berichtigung der Schlußrechnung - Aufmaßfehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 632
Bindung eines gemeinsamen Aufmaßes
Papierfundstellen
- MDR 1975, 482
- BauR 1975, 211
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1974 - VII ZR 73/73
Bindungswirkung eines gemeinsamen Aufmaßes
Auszug aus BGH, 30.01.1975 - VII ZR 206/73
Allerdings dient ein gemeinsames Aufmaß in der Regel nur dazu, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Arbeiten festzustellen, um spätere Streitigkeiten hierüber auszuschließen (Urteil des Senats vom 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73 = Baurecht 1974, 210).
- BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90
Vergütung: Überzahlung
Zwar hat der Senat die Möglichkeit erörtert, daß ein gemeinsames Aufmaß als bindend vereinbart worden sein kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73 = BauR 1974, 210; BGH, Urteil vom 30. Januar 1975 - VII ZR 206/73 = BauR 1975, 211). - OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
Anspruch des Bauunternehmers gegen Subunternehmer auf Rückzahlung von Werklohn …
Zwar tritt eine Bindungswirkung stets nur soweit ein, wie die Regeln des Abrechnens eingehalten worden sind (vgl. BGH BauR 1975, 211; 212OLG Düsseldorf BauR 1991, 772 [OLG Düsseldorf 07.05.1991 - 23 U 165/90]). - OLG Frankfurt, 08.03.2000 - 4 U 39/97
VOB-Vertrag: Rückzahlungsanspruch wegen Überzahlung von Erdarbeiten nach …
Dieses gemeinsame Aufmaß ist für den Auftraggeber - auch für die Klägerin als öffentlich-rechtliche Körperschaft (vgl. BGH BauR 1992, 242, 243; BauR 1975, 211, 212) - in dem Sinne bindend, als er später nicht mehr einwenden lediglich einwenden kann, die getroffenen Feststellungen seien nicht richtig. - OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97
Billigstes Angebot nicht gleich wirtschaftlichstes Angebot
Sie war der Beklagten bereits bei der Abgabe des Angebots bekannt und sie konnte die Abrechnungsbreite bei der Kalkulation des angebotenen Einheitspreises berücksichtigen, sodass die Festlegung der Abrechnungsbreite keine einseitige, die Beklagte unangemessen benachteiligende Regelung enthält (BGH BauR 1975, 211; OLG Hamm BauR 1994, 274). - BGH, 22.05.1975 - VII ZR 266/74
Durchsetzung einer auf einem Rechenfehler beruhenden Nachforderung
Davon, daß der öffentlichen Hand in den hier in Frage stehenden Fällen zumindest ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zusteht, ist denn auch der Senat bisher stets ausgegangen (vgl. etwa Urteil vom 30. Januar 1975 - VII ZR 206/73 - zur Veröffentlichung bestimmt; ebenso Dähne BauR 1974, 163).
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