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| BGH, 14.12.1961 - VII ZR 211/60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RG, 18.02.1921 - III 354/20
Gesamtvertretung
Auszug aus BGH, 14.12.1961 - VII ZR 211/60
Zutreffend nimmt das Berufungsgericht auch an, daß es nicht darauf ankomme, ob Emilie H. es entgegen den Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr möglicherweise unterlassen hat, sich von dem Inhalt des durch ihren Ehemann abgeschlossenen Vertrags im einzelnen Kenntnis zu verschaffen (RGZ 101, 342; RG in Recht 1908, Nr. 697 und in JW 1930, 37, 47 mit Anmerkung Saenger).
- BGH, 01.03.1973 - VII ZR 188/71
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Architektenvertrages - Anforderungen …
Es genügt daß sie sich vom Inhalt des Vertrags im einzelnen jederzeit Kenntnis verschaffen konnte, (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 1961 - VII ZR 211/60 -). - BGH, 30.12.1963 - VII ZR 168/63
Rechtsmittel
Abgesehen davon ist auch Voraussetzung für eine stillschweigende Genehmigung, daß dem, der genehmigt haben soll, das zu genehmigende Geschäft, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, bekannt war (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 1961, VII ZR 211/60; RGZ 101, 342).
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