Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,599
BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89 (https://dejure.org/1990,599)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1990 - VII ZR 215/89 (https://dejure.org/1990,599)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1990 - VII ZR 215/89 (https://dejure.org/1990,599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsbegründung - Begründungseingang - Anwaltskanzlei - Posteingangsstelle - Fehlleitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 2
    Zugang der Berufungsbegründung bei falscher Adressierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2822
  • MDR 1990, 813
  • VersR 1990, 799
  • BB 1990, 1230
  • BauR 1990, 511
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
    Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen auf der Seite des Gerichts, vor allem eine besondere Entgegennahme, nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich insoweit unzulässig, als der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BVerfGE 52, 203, 207; 57, 117, 120; 69, 381, 385; Senat BGHZ 80, 62, 63).

    Deren tragender Gedanke ist, daß nicht die Gerichtsorganisation maßgeblich dafür sein darf, ob eine Frist gewahrt ist (vgl. vor allem BVerfGE 52, 203, 210).

  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 99/87

    Berufung - Berufungsgericht - Rechtsmittelschrift - Fristwahrung - Gemeinsame …

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
    Irrt sich eine Partei und adressiert an das falsche Gericht, so geht der Schriftsatz bei diesem unzuständigen Gericht ein und kann, wenn er nicht rechtzeitig in die Verfügungsgewalt des zuständigen Gerichts kommt, eine ablaufende Frist nicht wahren (vgl. BGH NJW 1983, 123; Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 = VersR 1988, 251).

    Die Wiedereinsetzung muß schon dann versagt werden, wenn das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten wenigstens mitursächlich dafür geworden ist, daß die Frist versäumt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81 = VersR 1981, 1126, 1127; Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 = VersR 1988, 251).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
    Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen auf der Seite des Gerichts, vor allem eine besondere Entgegennahme, nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich insoweit unzulässig, als der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BVerfGE 52, 203, 207; 57, 117, 120; 69, 381, 385; Senat BGHZ 80, 62, 63).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes; …

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
    Irrt sich eine Partei und adressiert an das falsche Gericht, so geht der Schriftsatz bei diesem unzuständigen Gericht ein und kann, wenn er nicht rechtzeitig in die Verfügungsgewalt des zuständigen Gerichts kommt, eine ablaufende Frist nicht wahren (vgl. BGH NJW 1983, 123; Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 = VersR 1988, 251).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80

    Kredithaie

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
    Es richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalles, wie und wann ein Schriftsatz in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (BVerfGE 60, 243, 246).
  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von …

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
    Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen auf der Seite des Gerichts, vor allem eine besondere Entgegennahme, nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich insoweit unzulässig, als der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BVerfGE 52, 203, 207; 57, 117, 120; 69, 381, 385; Senat BGHZ 80, 62, 63).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 625/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der …

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
    Die Wiedereinsetzung muß schon dann versagt werden, wenn das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten wenigstens mitursächlich dafür geworden ist, daß die Frist versäumt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81 = VersR 1981, 1126, 1127; Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 = VersR 1988, 251).
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 3/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer …

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
    Daß diese auch durch Büropersonal hätte ausgeführt werden können, ist unerheblich (vgl. Senatsbeschluß vom 20. März 1986 - VII ZB 3/86 = VersR 86, 816, 817).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

    Entgegen der Ansicht der Revision führt die Tatsache, daß auch die Geschäftsstelle des Gerichts fahrlässig zu der Zustellungsverzögerung beigetragen hat, indem der Schriftsatz vom 29. April 1992 ausschließlich im Hinblick auf das angegebene Aktenzeichen und ohne Beachtung der richtigen Parteienbezeichnung in der Akte 10 O 157/92 abgeheftet wurde, nicht dazu, daß das Verhalten des Prozeßbevollmächtigten des Klägers außer Betracht zu bleiben hat (zum Zusammentreffen von Behörden- und Parteiverschulden bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Senatsbeschluß vom 10. März 1993 - VIII ZB 1/93 = VersR 1994, 75 m.w.Nachw.; s. auch BGH, Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 = BGHR ZPO § 233 Verschulden 5; BGH…, Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 4).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZB 30/93

    Unrichtige Adressierung der Berufungsbegründung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 52, 203; 60, 243) und des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 = NJW 1990, 2822 und Beschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 154/82 = NJW 1983, 123) stellt die Einreichung eines fristgebundenen Schriftstückes bei einem Gericht eine einseitige Prozeßhandlung der Partei dar, die keiner Mitwirkung eines Bediensteten des betreffenden Gerichts bedarf.

    Deren tragender Gedanke ist, daß nicht die Gerichtsorganisation maßgeblich dafür sein darf, ob eine Frist gewahrt ist (vgl. vor allem BVerfGE 52, 203, 210 und Senat, Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 aaO).

  • BGH, 22.09.1992 - XI ZR 35/92

    Formwahrung der Berufung bei Eingang einer beglaubigten Abschrift trotz Fehlens …

    Die Berufungsschrift ist auch dann in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Gerichts (BGH NJW 1990, 2822) gelangt, wenn sie dem Gericht übergeben wird, um unmittelbar an den Prozeßgegner weitergeleitet oder um sogleich dem Einreicher als Belegexemplar zurückgegeben zu werden (im Anschluß an BGH, LM § 519 ZPO Nr. 14).

    Entscheidend für die Einreichung eines Schriftstücks bei Gericht ist allein, daß dieses tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (BGH, Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 = NJW 1990, 2822).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht