Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2005 - VII ZR 216/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängelbeseitigung: Kann Auftraggeber Vorlage eines Bauzeitenplanes und Nachtarbeit verlangen? (IBR 2005, 368)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 10.12.2003 - 9 O 264/02
- LG Mainz, 10.12.2003 - 9 O 364/02
- OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04
- BGH, 12.05.2005 - VII ZR 216/04
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 22 U 91/14
Aufwändige Sanierung erforderlich: Auftragnehmer muss Sanierungskonzept vorlegen!
Ein Unternehmer muss sich daher nur ausnahmsweise, insbesondere wenn Treu und Glauben dies erfordern, Weisungen von Seiten des Auftraggebers unterwerfen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 06.08.2004, 8 U 19/04, IBR 2005, 368, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 12.05.2005, VII ZR 216/04).
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