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| BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58 |
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- BGH, 11.07.1957 - VII ZR 228/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58
Für ihre währungsrechtliche Behandlung sei daher maßgebend - so führt das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1957 - VII ZR 228/56 - in Sachen VVG./. C. & Co aus -, welcher Zweck mit der Zahlung überwiegend habe erfüllt werden sollen.Bei Berücksichtigung der gesamten damals bestehenden Verhältnisse (vgl. das Urteil VII ZR 228/56 vom 11. Juli 1957) ist damit die Annahme ausgeschlossen, daß es dem Oficomex lediglich oder auch nur verwiegend um eine Sicherung einer künftigen Forderung aus dem Kaufvertrag zu tun gewesen sei.
Das Oberlandesgericht hat hierzu (BU S. 25 ff) im Anschluß an das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1957 - VII ZR 228/56 - ausgeführt, die Frage, ob der Beschluß der ABC vom 17. August 1951 das Rechtsverhältnis zwischen Oficomex und der Beklagten noch heute verbindlich regle, bestimme sich nach Art. 2 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (sog. Überleitungsvertrag) - BGBl II 405 -.
Dann aber gilt das in dem Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1957 - VII ZR 228/56 - in Sachen C. & Co über den Beschluß der ABC vom 17. August 1951 Gesagte auch für den angeblichen Entscheid derselben Stelle aus dem Jahre 1948.
Der erkennende Senat hat jedoch in dem mehrfach erwähnten Urteil in Sachen C. - VII ZR 228/56 - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Art. 2 des Überleitungsvertrages (BGHZ 19, 253, 257; 20, 30, 34) ausgeführt, die ABC habe mit ihrem Entscheid vom 17. August 1951 keine neuen Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten begründen, sondern nur im Wege der Auslegung die rechtlichen Voraussetzungen festlegen wollen, die im Rahmen der bestehenden Währungsgesetze für die Anwendung der Umstellungsvorschriften maßgebend seien.
- BGH, 07.05.1956 - II ZR 70/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58
Etwaige Preisunterschiede infolge Höher- oder Unterbelieferung aber nahm die Beklagte offensichtlich in Kauf (vgl. hierzu die Urteile des II. Zivilsenats vom 7. Mai 1956 - II ZR 70/54 = WM 1956, 1157 - und des erkennenden Senats vom 16. Januar 1958 - VII ZR 433/56 -).Der Hinweis der Revision auf das Urteil des II. Zivilsenats vom 7. Mai 1956 - II ZR 70/54 - geht fehl; denn dort wird auf die Verwendung des Wortes "Wert" nicht hingewiesen, um das Zustandekommen eines Kaufvertrages in Abrede zu stellen, sondern um den Unterschied zu dem erst nach dem 10-Tage-Bericht der ECA zu entrichtenden Lieferungsentgelt hervorzuheben.
- BGH, 16.01.1958 - VII ZR 433/56
Auszug aus BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58
Der Revision ist zuzugeben, daß das formularmäßige Anschreiben des Oficomex vom 5. Juni 1948, das für den gesamten Bereich der französischen Besatzungszone benutzt wurde und daher im Revisionsrechtszuge frei nachprüfbar ist (vgl. auch Urteil des Senats vom 16. Januar 1958 - VII ZR 433/56 -), nach seinem Wortlaut auch in Verbindung mit seinen Anlagen (Einfuhrbewilligung und Merkblatt) kein ausdrückliches Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages enthält.Etwaige Preisunterschiede infolge Höher- oder Unterbelieferung aber nahm die Beklagte offensichtlich in Kauf (vgl. hierzu die Urteile des II. Zivilsenats vom 7. Mai 1956 - II ZR 70/54 = WM 1956, 1157 - und des erkennenden Senats vom 16. Januar 1958 - VII ZR 433/56 -).
- BGH, 29.06.1955 - IV ZR 55/55
Neue Urkunden im Revisionsrechtszug
Auszug aus BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58
Nach der von dem erkennenden Senat gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann aber der in § 561 ZPO enthaltene Grundsatz im wesentlichen nur dann durchbrochen werden, wenn das Urteil des Revisionsgerichts bei einer Nichtberücksichtigung der urkundlich belegten neuen Tatsachen mit einem früher ergangenen rechtskräftigen Urteil im Widerspruch stände oder wenn jene Entscheidung zur Folge hätte, daß in dem anhängigen Rechtsstreit noch weitere unrichtige Urteile ergehen, die nur durch eine Restitutionsklage beseitigt werden könnten; die Berücksichtigung der Urkunden ist aber jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Rechtsstreit durch das Revisionsurteil beendet wird (BGHZ 18, 59, 60). - BGH, 12.12.1955 - III ZR 110/54
Bescheid nach AHKGs Nr 13
Auszug aus BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58
Der erkennende Senat hat jedoch in dem mehrfach erwähnten Urteil in Sachen C. - VII ZR 228/56 - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Art. 2 des Überleitungsvertrages (BGHZ 19, 253, 257; 20, 30, 34) ausgeführt, die ABC habe mit ihrem Entscheid vom 17. August 1951 keine neuen Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten begründen, sondern nur im Wege der Auslegung die rechtlichen Voraussetzungen festlegen wollen, die im Rahmen der bestehenden Währungsgesetze für die Anwendung der Umstellungsvorschriften maßgebend seien. - BGH, 01.02.1956 - IV ZR 154/55
"Feststellung" durch Besatzungsmacht
Auszug aus BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58
Der erkennende Senat hat jedoch in dem mehrfach erwähnten Urteil in Sachen C. - VII ZR 228/56 - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Art. 2 des Überleitungsvertrages (BGHZ 19, 253, 257; 20, 30, 34) ausgeführt, die ABC habe mit ihrem Entscheid vom 17. August 1951 keine neuen Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten begründen, sondern nur im Wege der Auslegung die rechtlichen Voraussetzungen festlegen wollen, die im Rahmen der bestehenden Währungsgesetze für die Anwendung der Umstellungsvorschriften maßgebend seien. - BGH, 26.05.1955 - II ZR 256/54
Einfuhr in französische Zone
Auszug aus BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58
Denn die Rechtsgeschäfte, die das Oficomex als Bezieher und Lieferant von Waren mit den ausländischen Abladern und den deutschen Abnehmern schloß, hatten, wie allgemein anerkannt ist (BGHZ 17, 317, 321; von Schmoller-Maier-Tobler Handb. Bes. R § 27 S. 64) und wie die Klägerin nicht in Abrede stellen kann, privatrechtlichen Charakter. - BGH, 18.06.1957 - VIII ZR 218/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58
Auch das Urteil des VIII. Zivilsenats vom 18. Juni 1957 - VIII ZR 218/56 - besagt nichts anderes. - BGH, 12.07.1957 - VIII ZR 211/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58
Dieser Vertrag kann unter den obwaltenden Umständen nur als Kaufvertrag angesehen werden (ebenso Urteil des VIII. Zivilsenats vom 12. Juli 1957 - VIII ZR 211/56 -). - BGH, 27.02.1958 - VII ZR 443/56
Auszug aus BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58
In dem Urteil des Senats vom 16. Januar 1958 - VII ZR 443/56 - (S. 12) ist allerdings die Möglichkeit erörtert worden, daß der Kaufvertrag über die aus ECA-Mitteln angeschaffte Ware erst mit deren Eingang abgeschlossen worden sei. - BGH, 20.11.1958 - VII ZR 110/57
Rechtsmittel
- BGH, 12.10.1961 - VII ZR 260/59
Rechtsmittel
Soweit die Beklagte sie als rechtsirrig und verfahrensrechtlich nicht einwandfrei bezeichnet, kann auf die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 11. Juli 1957 - VII ZR 228/56 - in Sachen C. & Co. sowie vom 26. November 1959 - VII ZR 221/58 - in Sachen Baumwollindustrie E. AG verwiesen werden.Dieser Auffassung, die der erkennende Senat auch in dem nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangenen Erkenntnis vom 26. November 1959 - VII ZR 221/58 - vertreten hat, tritt die Beklagte aus Rechtsgründen entgegen.
Zu diesem Teil der Entscheidung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. November 1959 - VII ZR 221/58 - keine Stellung genommen.
Diese Ermächtigung umfaßte aber nicht auch das Recht, eigene Ansprüche konstitutiv zu begründen (vgl. Urteil des Senats vom 26. November 1959 - VII ZR 221/58 -).
- BGH, 28.01.1960 - VII ZR 223/58 "Begründet oder 'fsstgestellt , sind freilich nur solche Rechte und Verpflichtungen, die auf konstitutiven, auf die Besatzungsgewalt zurückzuführenden Akten beruhen (BGH& 20, % , 34} 19, 253, 257; Urteile des Senats vom 11. Juli 1957 - VII 2E 228/56 - und vom 26, November 1959 - VII ZR 221/58 -).
- BGH, 29.04.1968 - VII ZR 39/66
Voraussetzungen für die Gründung einer Handelsgesellschaft - Bestehen einer …
Sie übersieht, daß der Bundesgerichtshof dafür enge Grenzen gesteckt hat (vgl. BGHZ 18, 59, 60 [BGH 29.06.1955 - IV ZR 55/55]; Urteil des Senats VII ZR 221/58 vom 26. November 1959 S. 29-30).
- BGH, 26.10.1961 - VII ZR 177/60
Wichtiger Grund, ausgleichsausschließende Kündigung, Werbeverbot, Verstoß gegen …
Abgesehen davon kann die von Kläger nachträglich vorgelegte Urkunde, selbst wenn sie einen Restitutionsgrund abgeben würde, im vorliegenden Fall schon deswegen nicht berücksichtigt werden, weil der Rechtsstreit durch das Revisionsurteil beendet wird (BGHZ 18, 59, 60 [BGH 29.06.1955 - IV ZR 55/55]; Urteil des Senats vom 26. November 1959 VII ZR 221/58 = WM 1960, 296, 300). - BGH, 28.01.1960 - VII ZR 224/58
Rechtsmittel
"Begründet oder festgestellt" sind freilich nur solche Rechte und Verpflichtungen, die auf konstitutiven, auf die Besatzungsgewalt zurückzuführenden Akten beruhen (BGHZ 20, 30, 34 [BGH 01.02.1956 - IV ZR 154/55]; 19, 253, 257 [BGH 12.12.1955 - III ZR 110/54]; Urteile des Senats vom 11. Juli 1957 - VII ZR 228/56 - und vom 26. November 1959 - VII ZR 221/58 -). - BGH, 04.07.1963 - VII ZR 177/61
Rechtsmittel
Wirkung absprechen wollte, so hätte es nach dem Bekanntwerden dieser Entschließung prüfen müssen, ob den Entscheidungen der ABC vom 17. August und 13. November 1951, die denselben Inhalt haben wie der Beschluß des Finanzausschusses, nunmehr eine andere rechtliche Bedeutung beizumessen ist, als dies in den Urteilen des Senats vom 11. Juli 1957 (…a.a.O.) und 26. November 1959 - VII ZR 221/58 = WM 1, 960, 296 - geschehen ist.
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