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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1975 - VII ZR 221/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3431
BGH, 20.03.1975 - VII ZR 221/72 (https://dejure.org/1975,3431)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1975 - VII ZR 221/72 (https://dejure.org/1975,3431)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1975 - VII ZR 221/72 (https://dejure.org/1975,3431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Positive Vertragsverletzung - Einrede der Verjährung - Aufklärungs- und Beratungspflichten im Hinblick auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und andere Mängel der Werkleistung - Hinweis auf die Vorleistungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unternehmerpflichten bei Bauarbeiten: Die Regeln der Technik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 4
    Hinweispflicht des Auftragnehmers gegenüber nachfolgenden Unternehmern

Papierfundstellen

  • BauR 1975, 341
  • ZfBR 1998, 298 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1969 - VII ZR 8/68

    Haftung des Unternehmers für Mängel des Werks eines Nachfolgeunternehmers

    Auszug aus BGH, 20.03.1975 - VII ZR 221/72
    Dazu gehört es, die Leistung so zu erbringen, daß sie eine geeignete Grundlage für die darauf aufbauenden Leistungen nachfolgender Unternehmer bildet (vgl. BGH Urteil vom 15. Dezember 1969 - VII ZR 8/68 = VersR 1970, 280, 281;… Ingenstau/Korbion, 7. Aufl., § 4 VOB (B) Rn. 100).
  • BGH, 29.04.1974 - VII ZR 29/73

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch schriftliches …

    Auszug aus BGH, 20.03.1975 - VII ZR 221/72
    Die Klägerin bezeichnet darin eindeutig die Mängel (Riesse im Putz, Abblättern der Farbe) und bringt nach dem gesamten Inhalt deutlich zum Ausdruck, von Ba. und Se. die Beseitigung der Mängel zu verlangen (vgl. BGHZ 62, 293, 295).
  • BGH, 04.04.1974 - VII ZR 102/73

    Verjährung v. Gewährleistungsanspr.aus einem Reisevertrag

    Auszug aus BGH, 20.03.1975 - VII ZR 221/72
    Im übrigen wäre es auch dann nicht anders, wenn man von einer Verletzung einer Nebenpflicht ausgehen würde; denn Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten, die das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und andere Mängel der Werkleistung oder der Kaufsache betreffen, verjähren in derselben Frist wie Gewährleistungsansprüche, zumindest soweit beide Ansprüche sich decken (vgl. das Urteil des Senats NJW 1974, 1187 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZR 23/84

    Keine Haftung des Auftraggebers für den Vorunternehmer

    Die Verletzung dieser Hinweis- und Prüfungspflicht kann Gewährleistungsansprüche auslösen, wenn darauf ein Mangel des hergestellten Werkes beruht, obwohl die eigenen Arbeiten des Auftragnehmers vertragsgerecht erbracht worden sind (vgl. z. B. Senatsurteil vom 20. März 1975 - VII ZR 221/72 = BauR 1975, 341, 342; vgl. auch BGH NJW 1983, 875, 876).
  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Er ist nur verpflichtet, seine Leistung so zu erbringen, daß sie eine geeignete Grundlage für die darauf aufbauenden Folgeleistungen bildet (Senatsurteil vom 20. März 1975 - VII ZR 221/73 = BauR 1975, 341, 342 m.N.;… Ingenstau/Korbion aaO, B § 4.3 Rdn. 100).

    Vielmehr darf er grundsätzlich darauf vertrauen, daß die Nachunternehmer oder der in Eigenleistung tätig werdende Besteller selbst die erforderlichen Kenntnisse besitzen und die anerkannten Regeln der Bautechnik einhalten (vgl. Senatsurteile WM 1970, 354, 355; BauR 1975, 341, 342).

    Das gilt um so mehr, als der nachfolgende Unternehmer gemäß §§ 4 Nr. 3, 13 Nr. 3 VOB/B seinerseits verpflichtet ist, dem Auftraggeber etwaige Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart oder gegen die Eignung der Vorleistung mitzuteilen (BGH BauR 1975, 341, 342).

    Dann gehört es zu seinen Pflichten aus dem Bauvertrag, den Auftraggeber auf solche Tatbestände hinzuweisen und ihn so vor Schäden zu bewahren (BGH WM 1970, 354, 355; BauR 1975, 341, 342; OLG Karlsruhe, BauR 1971, 56, 57;… Kaiser aaO, Rdn. 54;… Ingenstau/Korbion a.a.O. B § 4.3 Rdn. 100).

  • BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76

    Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener …

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  • OLG Hamburg, 09.03.2005 - 13 U 19/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen …

    Der Unternehmer hat vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung stets die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten (BGH, Urteil vom 20.03.1975 - VII ZR 221/73 -, BauR 1975, 341).

    Der Unternehmer hat vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung stets die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten (BGH, Urteil vom 20.03.1975 - VII ZR 221/73 -, BauR 1975, 341).

  • OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98

    Überwachungspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten; Abdichtung eines …

    Die Verwendung von Baumethoden oder materialien, deren Brauchbarkeit wissenschaftlich nicht gesichert ist und die in der Praxis nicht allgemein anerkannt sind und eingesetzt werden, birgt Schadensrisiken in sich, die der Besteller nicht tragen muss, namentlich ist ihm nicht zuzumuten, den Eintritt eines nicht hinreichend sicher auszuschließenden Schadens erst noch abzuwarten (BGH in ständiger Rechtsprechung, BauR 1975, 341, 342; BauR 1975, 346, 347; NJW 1981, 2801).
  • OLG Oldenburg, 24.03.2022 - 14 U 50/17

    Architekt muss prüfen, ob der Tragwerksplaner die Bewehrungsarbeiten überwacht!

    Das gilt umso mehr, als der nachfolgende Unternehmer gem. §§ 4 Nr. 3, 13 Nr. 3 VOB/B seinerseits verpflichtet ist, dem Auftraggeber etwaige Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart oder gegen die Eignung der Vorleistung mitzuteilen (…BGH, aaO; BauR 1975, 341).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2009 - 23 U 83/08
    Die anerkannten Regeln der Technik stellen einen vom Unternehmer in jedem Fall einzuhaltenden Mindeststandard dar (BGH, Urt. v. 20.3.1975, VII ZR 221/73, BauR 1975, 341, BGH, Urt. v. 14.5.1998, VII ZR 184/97, BauR 1998, 872, 873).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 23 U 118/11

    Bau von Indoor- und Outdoor-Platz: 2 oder 4 Jahre Gewährleistung?

    Der Werkunternehmer muss - im Hinblick auf seine Erfolgshaftung für ein funktionstaugliches Gesamtwerk - seine Werkleistung grundsätzlich auch immer so erbringen, dass sie eine geeignete Grundlage für die darauf aufzubauende weitere Leistung ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.1982, VII ZR 314/81, BauR 1983, 70; BGH, Urteil vom 20.03.1975, VII ZR 221/72, BauR 1975, 341; BGH, Urteil vom 15.12.1969, VII ZR 8/68, WM 1970, 354; OLG Bamberg, Urteil vom 25.10.2005, 4 U 182/05, NJW 2007, 893;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2050/2051 mwN in Fn 491-497).
  • OLG Hamm, 04.05.1995 - 17 U 25/94

    Anerkannte Regeln der Technik bei Altbau

    Der Grundsatz, daß ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik regelmäßig ein Sachmangel darstellt (BGH, Urt. v. 20.3.1975 - VII ZR 221/73 = BauR 1975, 341 ), ist bei der Veräußerung sanierter und modernisierter Altbauten nicht ohne weiteres anwendbar.
  • OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 179/94

    Hausanschluß, Rückstausicherung, Prüfungspflicht, Hinweispflicht, …

    In aller Regel gebietet die Leistungs-treuepflicht nur die Überprüfung der Vorarbeiten anderer Baubeteiligter auf ihre Eignung als Grundlage für die eigene Leistung (so ausdrücklich § 4 Nr. 3 VOB/B für den VOB-Vertrag), nicht jedoch die Beobachtung nachfolgender Arbeiten; der Auftragnehmer darf sich grundsätzlich darauf verlassen, daß seine Nachunternehmer oder auch der in Eigenregie tätige Auftraggeber selbst die für die Nachfolgearbeiten erforderlichen Kenntnisse haben und die anerkannten Regeln der Bautechnik beachten (BGH BauR 1970, 57, 58; BauR 1975, 341, 342).
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