Rechtsprechung
| BGH, 14.02.1980 - VII ZR 229/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Höhere Ansetzung von zu zahlenden Raten als dem Baufortschritt angemessen - Bewilligung von Bauhandwerkersicherungshypotheken
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragskündigung aus wichtigem Grund: Vergütung des Auftragnehmers für erbrachte Teilleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1980, 356
- ZfBR 1980, 139
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56
Konnossement
Auszug aus BGH, 14.02.1980 - VII ZR 229/78
Das Oberlandesgericht durfte auch wegen der an die BauIG abgetretenen 20.000 DM die Prozeßführungsbefugnis der Klägerin bejahen; denn es hat rechtsfehlerfrei festgestellt, daß es sich um eine Sicherungs abtretung handelt (BGHZ 25, 250, 259 f; 32, 67, 71). - BGH, 11.02.1960 - VII ZR 206/58
Pflichten des Treuhänders
Auszug aus BGH, 14.02.1980 - VII ZR 229/78
Das Oberlandesgericht durfte auch wegen der an die BauIG abgetretenen 20.000 DM die Prozeßführungsbefugnis der Klägerin bejahen; denn es hat rechtsfehlerfrei festgestellt, daß es sich um eine Sicherungs abtretung handelt (BGHZ 25, 250, 259 f; 32, 67, 71).
- BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93
Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch …
Dabei kann er nicht ohne weiteres die nach dem Vertrag für den erreichten Bautenstand vorgesehenen Raten als Vergütung verlangen (Senatsurteil vom 14. Februar 1980 - VII ZR 229/78, ZfBR 1980, 139 = BauR 1980, 356, Kapellmann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Bd. 2, Rdn. 1334). - BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94
Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages
Wenn ein Pauschalpreis vereinbart ist, läßt sich die Höhe der Vergütung nur nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung errechnen (für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund Senatsurteil vom 14. Februar 1980 - VII ZR 229/78 = BauR 1980, 356, 357 = ZfBR 1980, 139, 140). - BGH, 16.10.1997 - VII ZR 82/96
Darlegungs-und Beweislast bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages
- OLG Köln, 10.11.1993 - 11 U 181/92
Unverzügliche Abrechnung nach Auftragsentziehung
Rn. 158 Für die Höhe der anteiligen Vergütung, die ermittelt werden soll, sind die schon erbrachten und noch ausstehenden Leistungen einander gegenüber zu stellen und zu bewerten, denn die dem Auftragnehmer zustehende Vergütung richtet sich nach dem Verhältnis der ausgeführten Arbeiten zur vereinbarten Gesamtleistung (…vgl. Werner-Pastor, Der Bauprozeß, 7. Aufl., Rz. 1051; BGH ZfBR 1980/139; OLG Düsseldorf, Schäfer-Finnern, Z. 2.310, Bl. 9; OLG München, ZfBR 1982/67).
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