Rechtsprechung
| BGH, 27.05.2004 - VII ZR 243/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Werkvertragsrecht - Architekt darf keine Nachtragsaufträge erteilen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fehlende Vollmacht des Architekten: Auftraggeber nicht immer schutzwürdig! (IBR 2004, 407)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16
Befugnis eines Architekten zum Abschluss von Verträgen im Namen des Bauherrn; …
Rn. 26 3. Ob der Beklagte die Leistungen der Klägerin, soweit sie seitens des Streithelfers zunächst ohne Vollmacht des Beklagten in Auftrag gegeben worden sein sollten, genehmigt hat, kann ebenfalls offen bleiben, wenngleich der Umstand, dass der Beklagte es sehenden Auges hingenommen hat, dass die Klägerin tätig wurde und den Auftrag ausführt, für eine solche Genehmigung spräche (…in diese Richtung auch OLG Brandenburg, Urt. v. 08.12.2016 - 12 U 192/15, BauR 2017, 891;… OLG Naumburg, Urt. v. 30.09.2011 - 12 U 12/11, IBR 2012, 68; OLG Stuttgart, Urt. v. 31.05.2002 - 5 U 98/01, BauR 2004, 1350 - nachgehend BGH, Beschl. v. 27.05.2004 - VII ZR 243/02: "…kann die Berufung des Bauherrn auf die fehlende Vollmacht des Architekten treuwidrig sein, wenn er weiß, dass der Unternehmer im Vertrauen auf den [unwirksamen] Anschlussauftrag seine Leistungen erbringt und er dem nicht widerspricht").
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